POL-PB: 22-Jährige ist ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss stehend unterwegs
Paderborn (ots)
(CK) - Am frühen Mittwochmorgen (22.09. 03.00 Uhr) war eine Streifenwagenbesatzung im Stadtgebiet von Paderborn unterwegs. Auf der Neuhäuser Straße kam den Polizeibeamten ein BMW entgegen. Da den Einsatzkräften dienstlich bekannt war, dass dieses Fahrzeug regelmäßig von einer 22-jährigen Frau benutzt wird, die nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, beschlossen sie, das Auto anzuhalten.
Die Beamten wendeten den Streifenwagen und fuhren hinter dem BMW her. Dieser verlangsamte zunächst kurz, beschleunigte dann jedoch, fuhr über die Rotlicht zeigende Ampel Neuhäuser Straße / Rathenaustraße und bog dann hier nach rechts in die Rathenaustraße ein. Der Pkw beschleunigte weiter stark und bog anschließend ruckartig in die Gieferstraße ein. Offensichtlich versuchte sich die Fahrerin der Fahrzeugkontrolle zu entziehen.
Schließlich konnte der BMW in der Gieferstraße angehalten werden.
Die Beifahrerin riss die Beifahrertür auf und ergriff umgehend die Flucht. Die 24-jährige Paderbornerin konnte kurze Zeit später einer Hofeinfahrt versteckt entdeckt werden.
Auch die 22-jährige Fahrerin versuchte sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen, was ihr jedoch nicht gelang. Sie konnte durch die Polizeibeamten festgehalten werden. In der sich anschließenden Überprüfung gab sie falsche Personalien an. Da die Frau den Polizeibeamten jedoch aus vorangegangenen Einsätzen persönlich bekannt war, konnte ihre Identität festgestellt werden.
Im Fahrzeug befanden sich Betäubungsmittel, die beiden Frauen zugeordnet werden konnten. Weiterhin wurden zwei Magazine für eine Schreckschusspistole aufgefunden.
Da der Verdacht bestand, dass die 22-jährige Fahrerin unter dem Einfluss von Betäubungsmiteln stand, wurde sie zur Polizeiwache nach Paderborn gebracht, wo ihr eine Blutprobe entnommen wurde.
Gegen die 22-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Wegen Letzterem wurde ein weiteres Verfahren gegen die 24-jährige Beifahrerin eingeleitet.
Auch gegen den Halter des BMW wurde ein Strafverfahren eingeleitet, da er zugelassen hatte, dass die jüngere Frau den BMW benutzt.
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