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Polizei Paderborn

POL-PB: Verletzter bei Glätteunfall - Vorschriften für Winterreifen beachten!

Borchen/Kreis Paderborn (ots)

(mb) Der Wintereinbruch am Wochenende ist auf den Straßen im Kreis Paderborn noch glimpflich verlaufen. Bei einem Alleinunfall auf glatter Straße hat ein Autofahrer, dessen Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig mit Winterreifen ausgerüstet war, am Samstagvormittag leichte Verletzungen erlitten.

Gegen 09.45 Uhr fuhr der 32-Jährige mit einem Peugeot-Kleinwagen auf der Ebbinghausener Straße (K1) von Lichtenau-Ebbinghausen in Richtung Borchen-Dörenhagen. Auf der schneeglatten Straße brach das Fahrzugheck aus und der Wagen kam nach rechts von der Straße ab. Der Peugeot prallte frontal gegen einen Baum und wurde auf die Straße zurückgeschleudert. Mit starkem Frontschaden kam das Auto zum Stillstand. Der leicht verletzte Fahrer wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus nach Paderborn gebracht.

Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei der Unfallaufnahme fest, dass der Peugeot auf den Vorderachsen mit Winterreifen ausgerüstet war, allerdings auf einer Seite die vorgeschriebene Laufrichtung nicht passte. Auf den Hinterachsen waren Sommerreifen montiert.

Die Polizei weist darauf hin, dass laut Straßenverkehrsordnung (§ 2 StVO, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__2.html) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden darf, wenn alle Räder mit entsprechenden Ganzjahres- oder Winterreifen ausgestattet sind, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. In einer Übergangsphase bis zum bis 30. September 2024 dürfen noch Reifen mit dem M+S Symbol genutzt werden, sofern diese nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden (§ 36 StVZO, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html).

Autos mit Sommerreifen dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht gefahren werden.

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