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Polizei Paderborn

POL-PB: Polizei verlängert "strategische Fahndung" in der Innenstadt

Paderborn (ots)

(mb) Die Kreispolizeibehörde hat die Anordnung von Anhalte- und Sichtkontrollen in Bereichen der Innenstadt zum zweiten Mal um 28 Tage verlängert. Bis zum 27. Juli 2024 erlaubt die strategische Fahndung der Polizei, zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung unter anderem Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten und Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen (Paragraph 12a Polizeigesetz NRW).

Landrat Christoph Rüther hält die seit Anfang Mai laufenden polizeilichen Maßnahmen weiterhin für erforderlich. Rüther: "Die Einsatzkräfte berichten von Veränderungen und Verlagerungen der Tatörtlichkeiten innerhalb des festgelegten Kontrollbereichs. In der Marienstraße selbst ist das Einsatzgeschehen infolge starker Polizeipräsenz in den Nächten rückläufig. Nichts desto trotz kam es in den letzten Wochen zu einzelnen Gewalttaten. Einige Täter sind bereits ermittelt und dingfest. Mein Ziel ist, mit der Fortdauer der strategischen Fahndung die Situation im gesamten Innenstadtbereich in den kommenden Wochen weiter zu beruhigen."

Im Juni sind der Polizei sieben Raubdelikte angezeigt worden. Davon sind vier Taten am vorletzten Wochenende verübt worden (siehe Polizeibericht vom 24.06.2024). In zwei Fällen sind Tatverdächtige ermittelt worden. Die weiteren Ermittlungen laufen.

Am letzten Freitag konnte ein im Zusammenhang mit Gewalttaten in der Innenstadt stehender Tatverdächtiger nach einem Raubdelikt festgenommen werden. Der 28-jährige steht im Verdacht, mittags mehrere Ketten in einem Juweliergeschäft an der Westernstraße entwendet zu haben. Als sich ihm ein couragierter Kunde in den Weg stellte, griff der Tatverdächtige den Mann an und flüchtete. Im Zuge der Fahndung konnte er von Polizisten gestellt werden. Bei seiner Festnahme leistete der Mann erheblichen Widerstand. Ein Polizeibeamter wurde dabei verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden. Der Tatverdächtige ist in den letzten Wochen mehrfach aufgefallen, hauptsächlich mit Körperverletzungs- und Diebstahlsdelikten. Noch am Wochenende beantragte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl gegen den Syrer. Er sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

Bei den Anhalte- und Sichtkontrollen in den Nächten zu vergangenem Samstag und Sonntag hielten die Einsatzkräfte 33 Personen für Kontrollmaßnahmen fest. Gegen acht Randalierer wurden Platzverweise ausgesprochen. Ein psychisch auffälliger Mann, der ein Messer mitführte, kam ins Polizeigewahrsam und wurde nach ärztlicher Begutachtung in ein Krankenhaus verlegt.

In der Nacht zu Sonntag gingen an der Kisau zwei Männer mit Stühlen aufeinander los. Verletzt wurde dabei niemand.

Am Sonntagabend kam es an der Westernmauer zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren jungen Männern. Zwei 18-jährige wurden angegriffen und geschlagen. Einer ging zu Boden und wurde gegen den Kopf getreten. Der Ukrainer musste im Krankenhaus behandelt werden. Er soll vor der Tat zwei Mädchen angesprochen haben, die dann mit einer Gruppe arabischer junger Männer zurückkamen. Die Fahndung nach den Tätern läuft.

Neben den derzeit intensiven Kontrollmaßnahmen und der konsequenten Durchsetzung von Platzverweisen nutzt die Paderborner Polizei eine weitere Option aus dem Polizeigesetz NRW, um Randalierer und durch Straftaten auffällige Personen aus der Stadt zu verbannen. Gegen neun Männer gelten derzeit sogenannte Bereichsbetretungsverbote. Diese Verbote müssen den Betroffenen schriftlich mitgeteilt werden und können bis zu drei Monate gelten. So können potentielle Straftäter aus bestimmten Bereichen Orten längerfristig ferngehalten werden. Voraussetzung dafür ist eine große Wahrscheinlichkeit, dass die entsprechende Person in diesem Bereich Straftaten begehen wird.

Auch gegen die drei am letzten Donnerstagabend aufgefallenen Randalierer (17, 24, 33) wurden Bereichsbetretungsverbote verhängt. Die Polizei hatte das aus Algerien stammende Trio nach Bedrohungssituationen und Pfefferspray-Attacken in Gewahrsam genommen (Polizeibericht vom 28.06.2024).

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