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Polizei Paderborn

POL-PB: Lauter Knall im Tausendquellpark - Polizei warnt vor illegalen Feuerwerkskörpern

Paderborn (ots)

(mh) Die Polizei Paderborn warnt aus aktuellen Anlass noch einmal ausdrücklich vor dem Abbrennen illegaler Feuerwerkskörper. Nachdem sich in Paderborn am 11. Januar ein 42-jähriger Mann durch das Zünden eines selbstgebauten Böllers schwere Verletzungen an der Hand zugezogen hatte (s. Pressebericht: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/55625/5948239), detonierte ein weiteres Selbstlaborat am frühen Samstagabend, 18. Januar, im Paderborner Tausendquellpark am Herbert-Schwiete-Ring. Über verletzte Personen ist glücklicherweise nichts bekannt.

Gegen 20.05 Uhr meldeten sich zahlreiche Bewohner umliegender Häuser bei der Polizei und berichteten von einem explosionsartigen und lauten Knall. Eine Streife entdeckte im Zentrum des Parks und in angrenzenden Sträuchern Überreste eines selbsthergestellten Böllers. Tatverdächtige waren nicht mehr in der Nähe anzutreffen. Die Polizei stellte ein Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich über die Rufnummer 05251 306-0 zu melden.

Dazu warnt die Polizei noch einmal ausdrücklich vor dem Abbrennen selbstgebastelter und somit illegaler Feuerwerkskörper. Die Selbstlaborate können bereits bei geringster Einwirkung explodieren und zu Sachbeschädigungen oder auch schwerwiegenden und lebensgefährlichen Verletzungen führen. Des Weiteren heißt es Finger weg von zwielichtigen Feuerwerksangeboten oder Selbstbastelanleitungen auf einschlägigen Plattformen im Internet. Den Verkäufern dort geht es um den schnellen Profit, nicht um den sicheren Umgang mit den Explosionsstoffen. Nur zugelassen Böller sind bei ordnungsgemäßen Gebrauch handhabungssicher. Es ist wichtig, die Gebrauchsanleitung aufmerksam zu lesen und einzuhalten. Ordnungsgemäße Feuerwerkskörper besitzen ein CE-Zeichen und eine Registrierungsnummer.

Es sollten nur Feuerwerkskörper verwenden werden, die keine Mängel aufweisen. Fehlzündungen oder Blindgänger sollten nicht noch einmal entzündet werden. Dazu gilt es, rechtliche Einschränkungen und örtliche Verbote zu beachten. Demnach dürfen in Deutschland zugelassen Böller und Raketen der Kategorie F2 nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nach Silvester ist es verboten, privates Feuerwerk zu zünden. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Ausnahmen gelten nur für sogenanntes Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1. Darunter fallen zum Beispiel Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf das gesamte Jahr über von Personen ab zwölf Jahren abgebrannt werden.

Wer sich nicht daran hält, macht sich strafbar. Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und nicht zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten. Abschließend sollten auch geprüfte Böller, die vom letzten Silvester übrig geblieben sind, im folgenden Jahr nicht mehr genutzt werden. Wurden sie falsch gelagert, droht auch dort eine unkontrollierte Zündung mit Verletzungsgefahr. Besser ist es, dieses Feuerwerk ordnungsgemäß zu entsorgen.

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