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Polizei Paderborn

POL-PB: Wild ausgewichen und verunfallt - Polizei gibt Hinweise

Büren-Brenken (ots)

(mh) Bei einem Alleinunfall auf der K16 bei Büren-Brenken hat sich am frühen Dienstagmorgen, 04. März, ein 26-jähriger Autofahrer leichte Verletzungen zugezogen. Er war zuvor einem Wildtier ausgewichen.

Der Mann war gegen 05:45 Uhr mit einem Opel von Ahden aus in Richtung Brenken unterwegs. Kurz vor dem Ortseingang Brenken lief Wild auf die Fahrbahn. Der Autofahrer wich aus, kam nach rechts von der Fahrbahn ab und rutschte in einen Graben. Ein Rettungswagen brachte den Mann in ein Paderborner Krankenhaus. Der Opel war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Für die Unfallaufnahme und die Bergungsmaßnahme war die K16 für rund 90 Minuten gesperrt.

Die Polizei rät Autofahrenden zu Vorsicht. Wenn das Wetter besser wird, nimmt die Zahl der Wildunfälle zu. Die meisten Unfälle dieser Art passieren in den Abend- und frühen Morgenstunden. Auch tagsüber kann es zu Wildwechsel kommen. Einen besonderen Gefahrenschwerpunkt stellt der Übergangsbereich zwischen Wald- und Feldzonen dar. Gegebenheiten, die im Kreis Paderborn oft vorkommen. Die entsprechenden Gefahrenstellen sind durch das Schild "Achtung Wildwechsel" gekennzeichnet. Autofahrende sollten an diesen Stellen ihre Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein. Steht ein Tier am Straßenrand gilt, abblenden, hupen, bremsen, Lenkrad festhalten. Betritt das Tier die Straße sollte auf keinen Fall in der Gegenverkehr oder in einen Straßengraben ausgewichen, sondern ein Sachschaden in Kauf genommen werden. Dieser geht zumeist glimpflicher aus, als ein Unfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder ein Aufprall gegen einen Baum. Nach einem Wildunfall muss die Unfallstelle durch das Einschalten des Warnblinklichts und durch das Aufstellen des Warndreiecks gesichert werden. Beim Aufstellen des Warndreiecks eine Warnweste tragen. Ebenso sollte die Polizei informiert werden, denn nur bei einer Unfallaufnahme erstatten Versicherungen die entstanden Schäden. Zudem informiert die Polizei den zuständigen Jäger, der sich um das getötete, verletzte oder geflüchtete Tier kümmert.

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