POL-PB: Kreis Paderborn - Telefonbetrug durch Bankangestellte verhindert
Kreis Paderborn (ots)
(cr) Am Donnerstagvormittag, 13. März, erhielt ein 80-jähriger Mann aus dem Kreis Paderborn einen Schockanruf von einem falschen Polizeibeamten. Die Mitarbeiter einer Bank verhinderten den Betrug am Telefon noch rechtzeitig. Gegen 10.45 Uhr klingelte bei dem Senior das Telefon und es meldete sich ein angeblicher Polizeibeamter. Eine Rufnummer wurde nicht angezeigt. Der Anrufer erzählte dem Opfer die klassische Betrugsgeschichte, dass dessen Enkelin Verursacherin eines Verkehrsunfall sei. Dabei sei eine Person getötet worden. Die Staatsanwaltschaft habe nun eine Kaution in Höhe von 70.000 Euro festgesetzt, die der Senior zu bezahlen habe, damit die Enkelin nicht ins Gefängnis müsse. Da der 80-Jährige mitteilte, keine Enkelin aber eine Tochter zu haben, die schon Auto fahren könne, passte der Telefonbetrüger seine erfundene Geschichte an. Eine weibliche Stimme spielte nun die betroffene Tochter und bestätigte den angeblichen Unfall. Der Senior glaubte der Geschichte weiterhin und fuhr zur Bank, um eine fünfstellige Summe abzuholen. Glücklicherweise schalteten die dortigen Mitarbeiter schnell und machte den Mann auf den Betrug aufmerksam. Dieser rief daraufhin bei seiner tatsächlichen Tochter an, die bestätigte, dass es keinen Unfall gegeben hat. Der Mann erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Polizei Paderborn warnt schon lange vor dem Betrug am Telefon und hat dazu die Kampagne "Geschockt am Telefon? Auflegen!" ins Leben gerufen. Treffen kann der Betrug in einem schwachen Moment jeden. Die Polizei rät dringend dazu, bei einem Schockanruf oder bei anderen Betrugsarten, wie Gewinnversprechen nach Zahlung oder bei verdächtigen Nachrichten in Messenger-Diensten, aufzulegen beziehungsweise die Nummer des Anrufers zu blockieren. Angehörige sollten regelmäßig, gerade mit älteren Familienmitgliedern über den Betrug und Maßnahmen dagegen sprechen. Diese könnten zum Beispiel sein, ein Familienpasswort festzulegen, sich bei den wirklich Angehörigen zu informieren oder sich aus dem Telefonbuch auszutragen. Niemals sollten Geld oder Angaben zu wichtigen Daten wie Bankverbindungen und PIN-Nummern an fremde Personen herausgegeben werden. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft, Behörden oder Banken fragen nicht am Telefon nach Wertgegenständen.
Alle Informationen sowie Hinweisflyer, die neben das Telefon gelegt werden können, stehen über den Link https://paderborn.polizei.nrw/artikel/geschockt-am-telefon-auflegen auf der Homepage der Polizei Paderborn zum Download bereit.
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