POL-PB: #Leben: Zahlreiche Verstöße in der vergangenen Woche - Verkehrskontrollen der Polizei
Kreis Paderborn (ots)
(cr) Die Polizei Paderborn hat im Kreisgebiet auch in der vergangenen Woche wieder Verkehrskontrollen durchgeführt und zahlreiche Verstöße festgestellt.
Am Dienstag, 18. März, erwischten die eingesetzten Kräfte in Paderborn bei Geschwindigkeitskontrollen auf der K28 in Höhe Alte Schanze 15 Autofahrende, die zu schnell unterwegs waren. Eine 28-Jährige aus Paderborn fuhr mit einem BWM 58 Stundenkilometer zu schnell. Erlaubt sind auf der Strecke 70. Sie erwartet jetzt ein Bußgeld von 480 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.
Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstagmorgen, 13. März, fiel den Beamten in Altenbeken-Buke ein PKW Ford C-Max auf, der von einem 35-jährigen gefahren wurde. Das Kennzeichen war entsiegelt, der Wagen nicht zugelassen. Die Polizei beschlagnahmte das Kennzeichen und untersagte die Weiterfahrt. Den 35-Jährigen erwartet eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs, wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen eines Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Ebenfalls am Donnerstag führte die Polizei zwischen 17.30 Uhr und 18.30 Uhr Geschwindigkeitsmessungen mittels Lasergerät auf der L 776 in Fahrtrichtung Büren durch. Dabei fiel ein Autofahrer mit einem BMW auf, der bei erlaubten 100 Stundenkilometern mit 161 gemessen wurde. Der 23-jährige Paderborner muss mit einem Bußgeld von 600 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von zwei Monaten rechnen.
Eine Radstreife hielt Donnerstagnachmittag einen 37-Jährigen in einem Audi A6 nach einem Vorfahrtverstoß auf der Paderborner Bahnhofstraße an. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Autofahrer den Audi ohne gültige Fahrerlaubnis führte. Zudem stand er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Nach einer Blutprobe auf der Polizeiwache musste er seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Er erhielt eine Strafanzeige und muss mit einem Fahrverbot rechnen.
Im Verlauf der Woche stellte die Polizei zudem einige Pflichtversicherungsverstöße fest. Zahlreiche Verkehrsteilnehmer hatten die seit dem 1. März erforderliche neue Pflichtversicherung noch nicht abgeschlossen. Diese ist für mit Versicherungskennzeichen ausgestattete Fahrzeuge wie E-Scooter oder Motorroller, so genannte Kleinkrafträder, Pflicht. Die Versicherungskennzeichen müssen in jedem Jahr zum 01. März gewechselt werden. Dieses Jahr ändert sich die Farbe von blau auf grün.
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