POL-GF: Gleich drei Trunkenheitsfahrten in der Nacht von Samstag auf Sonntag
LK Gifhorn (ots)
In der Nacht von Samstag den 27.06.2020 auf den 28.06.2020 kam es gleich zu drei Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol. Bereits gegen 18:00 Uhr am 27.06. startete eine Rollerfahrerin aus Sassenburg mit einem Atemalkoholwert von 2,41 Promille. Sie befuhr mit ihrem Roller die K31 aus Wahrenholz kommend in Fahrtrichtung Neudorf-Platendorf, als sie nach eigenen Angaben durch einen entgegenkommenden Pkw von der Straße gedrängt wurde. Hierbei stürzte sie und verletzte sich. Von dem verursachenden Pkw fehlt jede Spur. Da die Kollegen Alkoholgeruch wahrgenommen haben, wurde ihr Atemalkoholwert überprüft. Bei der Ermittlung des Wertes staunten die Kollegen nicht schlecht, als das Gerät 2,41 Promille anzeigte. Neben der Behandlung ihrer leichten Verletzungen, wurde der 36-Jährigen im Klinikum zusätzlich eine Blutprobe entnommen. Um eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr kommt sie nicht herum. Da keine Hinweise auf den Verursacher vorhanden sind, bittet die Polizei an dieser Stelle um die Mithilfe der Bevölkerung. Wer hat sich zu dieser Zeit auf der K31 befunden und kann Angaben zum Unfallverursacher machen? Hinweise richten sie bitte an die Polizei in Gifhorn.
Gegen 01:30 Uhr morgens, am 28.06.2020 stellte die Polizei einen 54-jährigen Citroen Fahrer aus dem Raum Groß Oesingen fest, der mit seinem Pkw in Schmarloh unterwegs war. Eine Verkehrskontrolle ergab einen Atemalkoholwert von 2,61 Promille. Auch dieser Fahrer muss sich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten und wurde zur Blutentnahme ins Klinikum nach Gifhorn verbracht. Zudem stellte sich heraus, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und sich deshalb außerdem wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar gemacht hat.
Den Abschluss bereitete ein 23-jähriger Wahrenholzer, der mit seinem VW in eine Verkehrskontrolle auf der Konrad-Adenauer-Straße in Gifhorn geraten ist. Die Überprüfung seines Atemalkoholwertes ergab, zumindest im Vergleich zu seinen Vorgängern "nur" einen Wert von 0,5 Promille. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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