POL-GF: Fehleinschätzungen führen immer wieder zu schlimmen Überholunfällen
Landkreis Gifhorn (ots)
Polizeiinspektion Gifhorn Gifhorn, 05.03. 2021 Verkehrssicherheitsberater PHK Hans-Heinrich Kubsch
Immer wieder sieht man in den Medien Bilder, hört oder liest man von schweren Verkehrsunfällen, die im Zusammenhang mit Überholvorgängen stehen. Auch oder gerade auch bei uns im Landkreis Gifhorn, einem Flächenlandkreis mit erheblichen (Land)Straßenkilometern und einem stetig hohen Verkehrsaufkommen. Nach meinem Eindruck sind wir ein (aus bekannten Gründen) deutlich Auto geprägter Landkreis und dementsprechend nehme ich auch oft ein unangemessenes Verhalten gegenüber anderen (nicht nur schwächeren) Verkehrsteilnehmern wahr. Unser Straßenverkehr scheint mehr und mehr von Hektik, Stress und daraus resultierender Aggressivität geprägt und immer weniger von gegenseitiger Rücksichtnahme und Respekt (§ 1 StVO) gegenüber anderen. Und eben genau diese Faktoren (Hektik/Stress/Aggressivität) führen oftmals wegen Missachtung wesentlicher Regeln zu schweren Verkehrsunfällen, so auch beim oder im Zusammenhang mit dem Überholen. Allein im letzten Jahr verzeichnete die Polizei im Landkreis Gifhorn insgesamt 24 schwere "Überholunfälle" auf unseren Landstraßen, wobei mancher Beteiligte nur mit viel Glück dem Tod entronnen war. Oftmals wurden diese Verkehrsunfälle im Zusammenhang mit dem Überholen von Fahrzeugschlangen verursacht. Siebenmal hatte sich der Überholende im Überholweg verschätzt und war entweder mit dem Entgegenkommenden kollidiert oder dieser war mit entsprechend schwerwiegenden Folgen ausgewichen, siebenmal ist vor dem Überholenden jemand nach links abgebogen, wobei dies in allen Fällen vorher angezeigt worden war und war mit dem Linksabbieger kollidiert. Fünfmal war vor dem Überholenden plötzlich jemand aus einer überholten Fahrzeugschlange ausgeschert, um seinerseits überholen zu wollen, zweimal hatten die Überholenden nach dem Überholvorgang die Kontrolle über ihr Fahrzeug verloren. Deshalb hier ein paar Tipps, um nicht in die Überholfalle zu geraten: Beachte die Faustformel des Überholweges, die die Geschwindigkeit des Überholenden, die geschätzte Geschwindigkeit des Überholten und die Summe aus Fahrzeug- und Mindestabstandslängen beinhaltet (sh. Internet) So ergibt sich z.B., wenn ein Pkw mit 110 km/h einen Lkw mit 80 km/h überholen würde ein rechnerischer Überholweg von ca. 360 Metern, ungeachtet möglichen Gegenverkehrs. Das heißt, dass ich zu Beginn meines Überholvorganges eine Strecke von über 700 Meter übersehen können müsste, um relativ gefahrlos überholen zu können (denn Sie müssen die Fahrstrecke eines ggf. Entgegenkommenden mit einrechnen). Beim Überholen von Fahrzeugschlangen verlängert sich der Überholweg deutlich.
Fahren Sie niemals zu dicht auf den zu Überholenden (insbesondere wenn es sich auch noch um einen Lkw oder anderes, nicht übersehbares Fahrzeug handelt) auf, denn damit verkleinern Sie Ihren Sichtwinkel nach vorn deutlich
Hängen Sie sich niemals, ohne vorher die Überholstrecke übersehen zu können, an einen anderen Überholenden. Wenn dieser ggf. gerade noch vor dem Gegenverkehr einscheren kann ist es für Sie zu spät
Beschleunigen Sie beim Überholen deutlich und nicht zögerlich, denn alles andere verlängert den Überholweg erheblich und bringt Sie und andere in Lebensgefahr
Halten Sie beim Wiedereinscheren nach dem Überholen genügend Abstand zum letzten überholten Fahrzeug und bremsen Sie dabei niemals ab, sondern verringern erst allmählich wieder ihre Geschwindigkeit
Während des Überholens von mehreren Fahrzeugen gleichzeitig sollten Sie die Überholten immer im Blick haben, ob nicht ggf. doch noch jemand vor Ihnen auszuscheren versucht oder die Absicht ankündigt, nach links abzubiegen
Übrigens: Die Absicht, zu überholen, darf außerhalb geschlossener Ortschaften zusätzlich zur verpflichtenden Zeichengebung (Blinken) durch Leucht- oder Schallzeichen (Hupen) angekündigt werden. Das ist analog zu sehen, wie das Klingeln von Radfahrern, wenn sie vorbei fahren/überholen wollen. Machen Sie also lieber auf sich aufmerksam, als unliebsame Überraschungen zu erleben, wenn der Vorausfahrende plötzlich ebenfalls ausschert.
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen, sondern muss dem Überholenden seine Absicht gewähren. Deshalb warne ich stets davor, unmittelbar nach Verlassen einer Ortschaft überholen zu wollen, weil genau in diesem Augenblick auch der Vorausfahrende in der Regel deutlich schneller wird.
Für Linksabbieger gilt in jedem Falle doppelte Rückschaupflicht, also neben dem Blick in den Außenspiegel der Schulterblick. Denn er muss sich vergewissern, dass in diesem Augenblick nicht ein anderer zum Überholen angesetzt hat oder sich bereits mitten im Überholvorgang befindet.
Vorsicht beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Diese könnten plötzlich nach links auf irgendwelche vorher nicht erkennbare Acker- oder Weidezufahrten abbiegen. Selbst beim Rechtsabbiegen könnte eine mitgeführte Maschine etwas nach links ausscheren.
Gemäß § 4 (2) StVO müssen übrigens Fahrzeuge mit besonderer Geschwindigkeitsbeschränkung (45km/h-Fahrzeuge, Trecker (25,40,60 km/h) und Züge über 7 Meter Länge (Lkw, Kfz.- mit Wohnwagen- oder Trailer) auf einspurigen Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften einen so großen Abstand zum Vordermann einhalten, dass ein Einscheren (eines Überholenden) jederzeit möglich ist.
Halten Sie Abstand, bleiben Sie aufmerksam, gesund und optimistisch Ihr Verkehrssicherheitsberater
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