POL-GF: Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, Streit in Bar eskaliert und Nachbarschaftsstreit endet in Gewahrsamszelle
Landkreis Gifhorn (ots)
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss
In der Nacht auf Samstag, kurz nach Mitternacht fuhr ein 42-jähriger Wolfsburger mit seinem PKW bei Rot über die Ampel der sog. "Christinenstiftkreuzung" in Gifhorn und zwang hierdurch einen vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer zur Vollbremsung. Anschließend kam der Rotlichtsünder nach rechts von der Fahrbahn der B188 ab, beschädigte einen dort befindlichen Ampelmast sowie ein Bushaltestellenhäuschen. Der Grund für das gezeigte Fahr- und Fehlverhalten war schnell gefunden. Der von der Polizei im Zuge der Unfallaufnahme durchgeführte Atemalkoholtest lieferte ein Ergebnis von 1,80 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde nach einer Blutprobenentnahme sichergestellt. Ihn erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der entstandene Schaden wird derzeit auf etwa 60.000 EUR geschätzt.
Streit in einer Bar eskaliert
Samstagnacht, gegen 01:00 Uhr geriet ein stark alkoholisierter 23-Jähriger mit anderen Feiernden in einer Bar in Streit. Obwohl Freunde des aggressiven Gifhorners versuchten ihn zurück zu halten, eskalierte die Situation schließlich vor der Bar. Der Täter sprühte dem 44-jährigen Opfer Pfefferspray in die Augen, sodass dieser eine Reizung erlitt. Einem bislang unbekannten, weiblichen Opfer soll der Täter kurz zuvor mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Gegen den jungen Mann wird nun wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte ermittelt.
Nachbarschaftsstreit endet in Gewahrsamszelle
Ein 26-Jähriger aus Sassenburg geriet am Sonntagmittag zum wiederholten Mal mit seinen Nachbarn in Streit und versuchte in ihre Wohnung einzudringen. Die hinzugerufene Streifenwagenbesatzung versuchte den Mann zu beruhigen und den Sachverhalt zu klären. Weil der Platendorfer augenscheinlich unter Rauschmitteleinfluss stand und sich weiterhin aggressiv zeigte, wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Hiergegen wehrte er sich nicht unerheblich. Ihn erwarten nun mehrere Strafverfahren, u.a. wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
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