POL-GS: Intensive Kontrollen von Kleintransportern im Landkreis Goslar
Goslar (ots)
Am Montag, d. 26. November 2018 wurden im Landkreis Goslar wieder intensive Kontrollen des fließenden Verkehrs durchgeführt. Insbesondere Kleintransporter waren das Ziel der polizeilichen Kontrollmaßnahmen. Wie es bereits mehrfach im Verlauf des Jahres dargestellt, waren auch Altmetallsammler unter den kontrollierten Personen und Fahrzeugen. Entgegen früherer Kontrollen, waren dieses Mal die gewerblichen und auch zum großen Teil die abfallrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es wurden jedoch Verstöße gegen verkehrsrechtliche und Sozialvorschriften festgestellt. In Jerstedt wurden nacheinander zwei Altmetallsammler festgestellt und einer Kontrolle unterzogen. In dem ersten Fahrzeug war so viel Schrott aufgeladen, dass dieser augenscheinlich überladen war. Teile der Ladung ragten über die bereits durch Behelfsplatten erhöhten Ladewände hinaus. Die Reifen waren ausgewalkt und das Abblendlicht blendete den entgegenkommenden Verkehr. Eine Wägung des Kleintransporters, der eine zulässige Gesamtmasse von 3200 kg nicht überschreiten darf, lag dann bei 3490 kg. Am Ort der Wägung mussten von dem Fahrzeugführer ca. 300 kg abgeladen weder, bevor er die Fahrt fortsetzen durfte. Auch der auf der Ladefläche befindlicher Elektroschrott, also alte Elektrogeräte wie Elektroheizungen, mussten von der Ladefläche entfernt und umgehend den Vorschriften entsprechend entsorgt werden. Von hier aus wird noch einmal darauf hingewiesen, dass Privatpersonen ihren Elektroschrott nur an dafür zugelassene Betriebe abgeben dürfen. Im Landkreis Goslar dürfen elektronische Altgeräte nur durch die Kreiswirtschaftsbetriebe gewerblich transportiert werden. Bei der weiteren Kontrolle wurde ebenfalls festgestellt, dass der Fahrer seine Arbeitszeiten, und hier insbesondere seine Fahrzeiten, nicht nachweisen konnten. Beim gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,8 t, muss der Fahrzeugführer, wenn kein digitales Kontrollgerät im Kraftfahrzeug verbaut ist, handschriftliche Nachweise über seine Tätigkeiten führen. Bei einem weiteren Altmetallsammler wurden Mängel festgestellt, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. So waren auch bei dem Kleintransporter behelfsmäßig die Ladebordwände erhöht worden. Der Verantwortliche hatte dafür Tischtennisplatten aus Metall genutzt, die er in der Mitte durchgetrennt hatte. Die Trennbereiche wiesen scharfe Kanten auf, die im Bereich der Fahrzeugumrisse leicht herausstanden. Bei Kollisionen mit Fußgängern würden erhebliche schwerere Verletzungen entstehen. Gegen den Fahrzeugführer und den Halter des Kleintransporters wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die für die Betroffenen eine Geldbuße bis zu 270 EUR bedeuten. Bei einem weiteren Kleintransporter war der Schließmechanismus der Hecktür defekt. Mit einem Spanngurt war die Tür provisorisch über die Zurrösen gesichert worden. Da die Fenster der seitlichen Schiebe- und der Hecktüren mit einer nicht genehmigten Folie beklebt waren, war zudem die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen. Der Fahrzeugführer hatte auch keinen Führerschein mit sich geführt. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein weiteres Gespann, bestehend aus einem landwirtschaftlichen Zugfahrzeugs (einem sogenannten Trecker) und einem Anhänger zog in Oker die Aufmerksamkeit auf sich, da an dem Anhänger kein Kennzeichen befestigt war. Der Fahrzeugführer hatte weder Dokumente für die Fahrzeuge, noch einen Führerschein dabei. Bei Inaugenscheinnahme der Zugmaschine fiel auf, dass die Hauptuntersuchung bereits im September 2018 hätte erfolgen müssen. Der Intervall für die nächste Sicherheitsprüfung für den Trecker war bereits im März diesen Jahres abgelaufen. Bei der Verbindung der Fahrzeuge wurde festgestellt, dass die Öse der Anhängerdeichsel für den Aufnahmebolzen des Zugfahrzeugs viel zu groß war. Eine optimale Kraftaufnahme ist bei diesem Zustand nicht möglich. Da auch Druckluft aus der Verbindungskupplung entwich, der Anhänger aus dem Baujahr 1973 hat im Gegensatz zu modernen nur ein Einkreisdurckluftsystem, musste dem Gespann die Weiterfahrt untersagt werden. Der Anhänger darf nur mit einem geeigneten Zugfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Wegen der aufgeführten Verfehlungen wird über den Landkreis Goslar eine zusammenfassende Geldbuße festgelegt werden. Beim Blick auf die Ladefläche eines geschlossenen Kleintransporters aus dem Landkreis Peine, der von einer Privatperson für eine Umzugstätigkeit genutzt wurde, musste festgestellt werden, dass die Möbelstücke auf dem Ladebereich nicht gesichert waren. Regale waren bereits verrutscht und ein Möbelstück umgefallen. Da sich ungesicherte Ladung in den verschiedenen Fahrsituationen negativ auf die Fahreigenschaften des Fahrzeugs auswirkt und es dadurch zu nicht mehr kontrollierbaren Fahrsituationen kommen kann, musste die Ladung nachgesichert werden. Da es sich bei einem Kleintransporter um einen Lkw handelt, wird auf den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 60 EUR zukommen.
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