POL-GS: Pressemitteilung des Polizeikommissariats Bad Harzburg vom 12.12.2018:
Goslar (ots)
Unfallgeschehen mit anschließender Unfallflucht: Bereits am vergangenen Montag, 10.12.2018, ereignete sich im oberen Bereich der Bismarckstraße in Bad Harzburg ein Verkehrsunfall mit Sachschaden und anschließender Verkehrsunfallflucht. Die Geschädigte parkte gegen 10 Uhr ihren grauen Pkw der Marke Daihatsu ordnungsgemäß am rechten Fahrbahnrand. Als sie gegen 18 Uhr zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie eine Beschädigung an ihrem linken Außenspiegel fest. Ein bislang unbekannter Unfallverursacher dürfte beim Vorbeifahren mit seinem Fahrzeug gegen den geparkten Pkw gestoßen und diesen in dessen Folge beschädigt haben. Anschließend entfernte sich die Person unerlaubt vom Unfallort, ohne Angaben zur ihrer Person und Beteiligung zu machen. Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizei in Bad Harzburg unter 05322-91111-0 zu melden.
Am Dienstagnachmittag, 17:15 Uhr, kam ein 72-jähriger Fahrzeugführer in der Bergenroder Straße in Weddingen nach links von der Fahrbahn ab, streifte einen Baum mittig einer Verkehrsinsel und setzte seine Fahrt unbeirrt fort. Ein aufmerksamer Anwohner konnte das Kennzeichen des Fahrzeugs ablesen und informierte die Polizei. An der Halteranschrift konnte der Fahrzeugführer durch die eingesetzten Polizeibeamten angetroffen und kontrolliert werden. Während der Befragung wurde Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes festgestellt, woraufhin ein Atemalkoholtest durchgeführt wurde. Mit einem Wert von 2,56 Promille stand der 72-jährige deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke und wurde zwecks Blutprobenentnahme zur Polizeidienststelle nach Bad Harzburg mitgenommen. Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, sein Führerschein wurde sichergestellt.
Ruhestörung: In der Nacht zu Mittwoch störte eine 38-jährige Bad Harzburgerin wiederholt die Nachtruhe ihrer Mitbewohner durch das Abspielen überlauter Musik. Ein ermahnendes Gespräch durch die eingesetzten Polizeibeamten vor Ort führte nicht zur Änderung ihres Verhaltens. Gegen die Frau wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Carl, POK`in
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