POL-GS: PI Goslar: Pressemitteilung vom 28.02.2019
Goslar (ots)
Mobiltelefon gestohlen.
Goslar. Am Mittwochvormittag, zwischen 11.30 und 11.50 Uhr, entwendeten bislang unbekannte Täter das Smartphone Samsung S 7, Farbe rosegold, einer 14-jährigen Goslarerin, das sich während ihres Aufenthalts auf einer Bank vor dem Ratsgymnasium in der Schilderstraße in ihrer Jackentasche befand. Bei der Tat entstand ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Polizei Goslar hat dazu die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die möglicherweise entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05321/339-0 zu melden.
Fahrzeug beschädigt und weggefahren.
Goslar. Am Mittwoch, zwischen 10.00 und 16.15 Uhr, wurde ein in der Gosestraße, Fahrtrichtung An der Abzucht, ordnungsgemäß abgestellter roter Opel Corsa mit GS-Kennzeichen durch ein Fahrzeug offenbar beim Ein- oder Ausparken im vorderen linken Bereich beschädigt. Der Verursacher entfernte sich mit seinem Fahrzeug anschließend vom Ort des Geschehens, ohne sich weiter um den angerichteten Schaden zu kümmern oder seine Art der Beteiligung dem Geschädigten gegenüber anzugeben. Bei dem Vorfall entstand nach ersten Schätzungen ein Schaden in Höhe von knapp einhundertfünfzig Euro. Die Polizei Goslar hat dazu die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die während des angegebenen Zeitraums entsprechende Beobachtungen gemacht haben oder andere sachdienliche Hinweise geben können, sich unter 05321/339-0 zu melden.
LKW viel zu schnell.
Bad Harzburg. Am Mittwoch, 27. Februar, gegen 11.30 Uhr, fiel einer Streife der Verfügungseinheit der Polizeiinspektion Goslar im Bereich der Marienteichbaude der B 4 ein Sattelzug auf, der mit sehr hoher Geschwindigkeit vom Torfhaus kommend in Richtung Bad Harzburg fuhr. Das Fahrzeug konnte aufgrund der hohen Geschwindigkeit erst auf dem Großparkplatz in Bad Harzburg angehalten und überprüft werden. In dem oben genannten Bereich besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h für Lkw über 7,5 Tonnen. Nach Auswertung der digitalen Daten des Fahrzeuges stellte sich heraus, dass der betroffene slowenische Fahrzeugführer im Bereich dieser Geschwindigkeitsbeschränkung mit seinem beladenen Sattelzug fast 90 km/h gefahren war und auf der Gefällestrecke sogar noch einen Pkw überholt hatte. Der Bereich Torfhaus war nach Auswertung sogar mit fast 100 km/h im erlaubten 60 km/h Bereich durchfahren worden. Auffällig war vor allem, dass er an der stationären Geschwindigkeitsmessanlage die Geschwindigkeit in der Folge durch eine fast vollständig erfolge Vollbremsung auf 20 km/h vermindern konnte. Danach wurde mit 80 km/h weitergefahren. Darüber hinaus musste bei der Kontrolle festgestellt werden, dass der Sattelzug erheblich zu hoch war, so dass noch Umbauarbeiten am Fahrzeug vorgenommen werden mussten. Zudem hatte der Fahrer gegen Lenk-und Ruhezeiten verstoßen. Zur Wahrung eines Bußgeldes wurde eine Sicherheitsleitung in Höhe von 1.890 Euro erhoben. Auf Grund des Umstands, dass weder Fahrer noch das Unternehmen selbst zum Überprüfungszeitpunkt in der Lage waren, diesen Betrag zu entrichten, wurde die Weiterfahrt bis zum Folgetag untersagt. Erst nach Zahlung des genannten Betrages konnte er die Fahrt fortsetzen. Dem slowenischen Fahrer des Sattelzuges war die Gefahr in der genannten Gefällestrecke in keinster Weise bewusst. Für einen deutschen Sattelzugfahrer wäre bei dieser Art von Verstößen ein Bußgeld von 600 Euro, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte fällig gewesen.
Siemers, KHK
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