POL-GS: PI Goslar: Die Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche!
Goslar (ots)
Über einen in seiner täglichen Tageszeitung beiliegenden Werbe-Flyer wurde ein 97-jähriger Liebenburger auf eine "Steinreinigungsfirma" aufmerksam und nahm am Vormittag des 30.04.2019 telefonisch Kontakt auf, um sich nach den Konditionen für eine Reinigung des gepflasterten Weges an seinem Wohnhaus zu erkundigen.
Daraufhin erschienen bereits gegen Mittag zwei Männer bei ihm und begutachteten fachkundig den ca. 30 qm großen und zu bearbeitenden Bereich.
In der Folge erteilte der Liebenburger tatsächlich den Auftrag, allerdings ohne die vorherige Absprache des Arbeitsentgeltes.
Gegen 17.30 Uhr schlossen die beiden Männer nach eigenem Bekunden die Arbeiten ab und verlangten anschließend ein Entgelt in Höhe von 2.500 EUR.
Obwohl ihm der Betrag als viel zu hoch erschien, zahlte der 97-Jährige, allerdings ohne sich eine Quittung oder Rechnung aushändigen zu lassen.
Nachdem die Männer sein Grundstück bereits verlassen hatten, unterhielt er sich mit seinem Nachbarn über die Sache, der ihm nicht zuletzt wegen der offensichtlich nicht fachgerecht ausgeführten und augenscheinlich völlig überteuerten Arbeiten dazu riet, den Vorfall zur Anzeige zu bringen.
Angehörige solcher Firmen sind offenbar auch weiterhin unterwegs, Versuche ähnlicher Art gab es in den vergangenen Tagen sowohl im Liebenburger als auch Goslarer Bereich.
Die Polizei warnt deshalb vor möglichen betrügerischen Flyern, die Zeitungsabonnenten unter Umständen mit seriösen Tageszeitungen zugestellt werden bzw. wurden. Interessenten sollten die Angebote auf jeden Fall wachsam prüfen und möglichen Betrügern wenige Möglichkeiten für Straftaten bieten.
Nachfragen ergaben übrigens, dass die in Liebenburg durchgeführte Reinigung tatsächlich völlig überteuert war und von offiziellen, niedergelassenen Betrieben für bereits etwa 500 Euro angeboten wird!
Die Polizei rät dazu:
Schauen Sie sich die Firma genau an, mit der Sie einen Vertrag abschließen.
Vergleichen Sie Angebote.
Informieren Sie sich vorher genau über den Wert der auszuführenden Arbeiten
Prüfen Sie nach der erbrachten Leistung, ob diese auch tatsächlich wie vereinbart ausgeführt wurden, bevor sie bezahlen.
Setzen Sie sich im Zweifelsfall oder bei Verdacht einer Straftat umgehend mit der Polizei in Verbindung.
Siemers, KHK
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