POL-GS: Kontrollaktion zur Minimierung schwerer Verkehrsunfälle im Harz
Goslar (ots)
Oberharz - Auch in dieser Saison macht das herrschende Unfallgeschehen deutlich, dass fortwährende Kontrollaktionen notwendig sind, um die Unfallzahlen und insbesondere die teils dramatischen Folgen der Unfälle einzudämmen.
So wurden am gestrigen Samstag, 03.08.2019, durch eine Kontrollgruppe der Polizeiinspektion Goslar zwei besonders gefahrenträchtige Streckenabschnitte überwacht. Die Aufarbeitung von zwei tödlichen Verkehrsunfällen aus der vorherigen Saison hatte gezeigt, dass nicht nur die Missachtung der vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit, sondern auch die Nichtbeachtung bestehender Überholverbote zur Unfallentwicklung beigetragen hat.
Auf dem Streckenabschnitt der B 241 konnten gegen Mittag rund ein halbes Dutzend Überholverstöße festgestellt werden. Weiterhin wurden im Rahmen der anschließenden Kontrolle Bauartveränderungen an Motorrädern, verbotene Kennzeichenwinkel sowie weitere Missstände geahndet. Auch vier Pkw Fahrer wurden im Rahmen eines erfreulichen Gesprächs an die Einhaltung der vorgeschriebenen Gurtpflicht erinnert.
In einem zweiten Abschnitt der Kontrollaktion wurde der auf 60 km/h begrenzte Streckenabschnitt der B 498 zwischen Dammhaus und Altenau überwacht. Auch dieser Streckenabschnitt hat eine stark unfallträchtige Geschichte, weswegen bereits vor Jahren die zulässige Höchstgeschwindigkeit angepasst und gesenkt worden ist. Am gestrigen Samstag konnten innerhalb kürzester Zeit sechs Verstöße im Bußgeldbereich festgestellt werden. Vier der Verstöße ziehen im weiteren Verfahren darüber hinaus ein mindestens einmonatiges Fahrverbot nach sich.
Waren bis zum Schluss größtenteils Motorradfahrer ursächlich für festgestellte Spitzenwerte, so teilten sich zwei junge Männer mit Sportwagen an diesem Tag den traurigen Höchstwert. Bei erlaubten 60 km/h wurden sie mit 122 km/h gemessen. Als sei dies nicht genug, musste zudem festgestellt werden, dass sich die jungen Männer aus dem Raum Gifhorn offenbar zum Fahren eines Rennens verabredet hatten. Mit enormer Geschwindigkeit und unter Missachtung des erforderlichen Sicherheitsabstands, rasten sie dicht an dicht durch die kurvenreiche Strecke der B 498 bis hin zur Kontrollstelle. Bei Erkennen der Polizeikontrolle bremste der vorausfahrende Pkw derart stark ab, dass sich das Warnblinklicht automatisch einschaltete. Nur aufgrund glücklicher Umstände kam es nicht zum Unfall durch Auffahren. Gegen beide Pkw-Führer wurde ein Strafverfahren gem. § 315d StGB (Verbotene Kraftfahrzeugrennen) eingeleitet. Weiterhin wurden die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheine der Beschuldigten beschlagnahmt.
Huth, POK
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