POL-GS: PI Goslar: Ermittlungserfolg der Strafverfolgungsbehörden; Raubüberfall in Bad Harzburg geklärt.
Goslar (ots)
Am 08.02.2019 kam es gegen 20.00 Uhr, zu einem Raubüberfall in der Dr.-Heinrich-Jaspers-Straße in Bad Harzburg, bei dem insgesamt fünf Personen in die Wohnung eindrangen, einen dort anwesenden 20-jährigen Bad Harzburger unter Vorhalt von einem Messer und einer Schusswaffe bedrohten und diverse elektronische Medien erbeuteten.
Nach der Tat konnten sich die Personen unerkannt vom Ort des Geschehens entfernen.
Die Ermittlungen zum Sachverhalt wurden in der Folge durch die Spezialisten des 2. Fachkommissariats des Zentralen Kriminaldienstes der Polizeiinspektion Goslar geführt.
Durch deren akribische Arbeit sowie die insgesamt professionell durchgeführten Maßnahmen kamen die Ermittler Schritt für Schritt ihrem Ziel näher, so dass sich die Einzelteile des Puzzles schließlich nahtlos zusammenfügten und zur Feststellung von zunächst vier der insgesamt fünf Tatverdächtigen führten.
Gegen ermittelten bekannten Personen, es handelt sich um einen 19- und 21-Jährigen aus Moers/Nordrhein-Westfalen sowie einen 20- und einen 23-Jährigen aus Lauterbach/Hessen, beantragte die Staatsanwaltschaft Braunschweig daraufhin entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle, die in der Folge auch vom Amtsgericht Braunschweig erlassen wurden.
In einem gemeinschaftlich geplanten Einsatz der für die jeweiligen Wohnorte zuständigen Polizeidienststellen wurden diese Maßnahmen bereits Anfang August 2019 durch Spezialkräfte in Moers und Lauterbach umgesetzt. Die vier Tatverdächtigen konnten dabei festgenommen und in verschiedenen Justizvollzugsanstalten untergebracht werden. Im Rahmen von Haftprüfungen wurden die Haftbefehle zwischenzeitlich gegen Auflagen außer Kraft gesetzt.
Dieser bemerkenswerte Ermittlungserfolg ist das Ergebnis der ausgesprochen guten und engagierten Zusammenarbeit aller beteiligten Polizeidienststellen und Justizbehörden.
Diese Pressemitteilung ergeht im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig, an die ggf. weitere Fragen zu richten wären.
Siemers, KHK
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