POL-GS: Festnahme nach Einbruchsversuch in Braunlage
Goslar (ots)
Am vergangenen Sonntag wurde ein 33 Jahre alter italienischer Staatsangehöriger im Stadtgebiet von Braunlage festgenommen. Vorausgegangen waren ein am Sonnabend gemeldeter Einbruchsversuch in die Braunlager Feuerwache am Buchholzplatz, wo unbekannte Täter versucht hatten, zwei Stahltüren aufzuhebeln. Da nicht in das Gebäude eingedrungen wurde, blieb die Tat im Versuchsstadium. In der Folgenacht wurde dann versucht, in ein Wohn- und Geschäftshaus und in einen Schnellimbiss in der Herzog-Wilhelm-Straße in Braunlage einzubrechen. In einem Fall gelang es dem Täter, nach Aufhebeln in einen Windfang zu gelangen. Weiter kam er jedoch nicht, weil das Aufhebeln der Hauseingangstür mißlang und auch das Eindringen in das Haus nach Einschlagen eines Fensters im Windfang fehl schlug, da dieses vergittert war. In den nebenan gelegenen Schnellimbiss konnte der Täter dann nach Manipulation der Schiebetür gelangen. Im Bedienraum angekommen, stellte sich für den Täter heraus, dass für ihn nichts Brauchbares vorhanden war. Da der von dem Täter betretene Raum mit einer Videoüberwachungsanlage ausgestattet ist, konnte der Täter erkennbar bei seinen Aktivitäten aufgezeichnet werden. Während der Sichtung des Videomaterial durch die Polizei, konnte die auf dem Video festgehaltene Person auf der Herzog-Wilhelm-Straße an einer Bushaltestelle stehend festgestellt werden. Bei dem Mann handelte es sich, wie oben beschrieben, um einen 33 Jahre alten Italiener, der in Deutschland bereits in mehreren italienischen Restaurants gearbeitet hatte. Er gab vor, gerade auf dem Heimweg zu sein. Bei der Durchsuchung der Person wurden Utensilien zum Konsum von Rauschmitteln gefunden und sichergestellt. Die Person wurde vorläufig festgenommen und über Nacht in das Gewahrsam nach Goslar verbracht. Am Folgetag erfolgte eine Vernehmung der Person mit Dolmetscher in der er den Einbruch in den Schnellimbiss und den Konsum der Rauschmittel einräumte. Da nach der Vernehmung kein weiterer Haftgrund mehr vorlag, wurde die Person auf freien Fuß gelassen und er konnte in sein Heimatland zurückkehren.
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