POL-GS: Pressemeldung der Polizeistation Braunlage vom 27. - 29. Dezember 2019
Goslar (ots)
Körperliche Auseinandersetzung in Braunlager Lokalität: In der Nacht zum Sonnabend kam es in einer Lokalität in Braunlage zu einer körperlichen Auseinandersetzunmg zwischen einem 22 Jahre alten Braunlagers und eines 39 jährigen Mannes aus Ronnenberg. Im Verlauf der Streitigkeiten bekam der 39 jährige einen Schlag ins Gesicht.Die Klärung des Sachverhaltes konnte erst durch Zeugen erfolgen, da das Opfer so stark unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, dass es keine zusammenhängende Sachverhaltsschilderung von sich geben konnte. Gegen den 22 Jahre alten Braunlager wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.
Pkw unter Alkoholeinfluss geführt: Am Sonntag gegen 03.50 Uhr, wurde im Stadtgebiet von Braunlage ein Pkw Kia angehalten und kontrolliert. Bei der am Steuer des Pkw befindlichen 42 Jahre alte Herzbergerin wurde im Rahmen der Kontrolle Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Alkotest ergab bei der Fahrerin einen Wert von 1,24 Promille. Als Folge dieser Feststellung wurde von der Frau eine Blutentnahme veranlasst, der Führerschein sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahrens wegen des Fahrens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol eingeleitet.
Ohne Führerschein und mit gestohlenem Kennzeichen unterwegs: Gegen 12.50 Uhr, wurde am Sonntag Im Wiesengrund in Braunlage der Fahrer eines Pkw Kia kontrolliert. Bei der Kontrolle, die Aufgrund eines Hinweises erfolgte, stellten die Kontrollierenden fest, dass der 19 Jahre alte Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Als sich die Kontrolle auf das Fahrzeug ausweitete, musste festgestellt werden, dass das benutzte Kennzeichen nicht zu dem geführten Pkw passte. Die Kennzeichenschilder waren vor ca. 3 Wochen in Brandenburg entwendet worden. Gegen den 19 Jahre alten Mann werden nunmehr mehrere Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch eingeleitet. In welcher Beziehung er zu dem Diebstahl des Kennzeichenpaares steht, müssen die weiteren Ermittlungen ergeben, da sich der Beschuldigte dazu nicht einließ.
Steffen Jach, PHK
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