POL-GS: PI Goslar: Großkontrolle zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität in Seesen.
Goslar (ots)
Seesen. Am vergangenen Freitag, 14.02.2020, in der Zeit zwischen 13.00 und 18.00 Uhr, führten Beamte der Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei Hannover eine weitere Großkontrolle des Jahres zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität und der Tageswohnungseinbrüche durch.
Auch bei dieser Kontrolle lagen die Hauptaugenmerke auf der Erkenntnisgewinnung über Reiserouten von Tätergruppierungen und einem präventiven Charakter zur Verdrängung und Abschreckung möglicher Einbrecher.
Die Kontrollstelle befand sich dieses Mal an der B 243, Parkplatz Ziegenberg, in Fahrtrichtung Osterode.
Gegen 13.50 Uhr fuhr ein Transporter mit SZ-Kennzeichen, besetzt mit zwei 33 und 35 Jahre alten rumänischen Staatsangehörigen, in die Kontrollstelle. Der Beifahrer war in zwei Fällen zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig ausgeschrieben. Eine weitergehende Überprüfung ergab darüber hinaus u.a. diverse verkehrsrechtliche Verstöße (u.a. Fahrpersonalgesetz, Gefahrgutverstoß, Ladungssicherung).
Gegen 14.05 Uhr stellten die Beamtinnen und Beamten bei einem 33-jährigen Fahrzeugführer aus Erfurt fest, dass dieser sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt hatte. Zudem wurden bei der Durchsuchung seines Fahrzeugs mit Rauschgiftspürhund ein Joint sowie Konsumutensilien aufgefunden. Eine Blutentnahme wurde angeordnet und entsprechende Verfahren eingeleitet.
Die Überprüfung eines spanischen Staatsangehörigen gegen 15.15 Uhr ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bielefeld vorlag und führte zu dessen vorläufiger Festnahme. Nachdem seine Begleitpersonen den Gesamtbetrag in Höhe von knapp 700 Euro begleichen konnten, wurde der Mann, der nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügt, vor Ort entlassen.
Um 16.15 Uhr wurde ein 23-jähriger Goslarer im Pkw seiner Ehefrau kontrolliert, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen ist. Die Weiterfahrt wurde untersagt und gegen den 23-jährigen und seine Ehefrau entsprechende Strafverfahren eingeleitet.
Durch die Kontrollmaßnahmen wurde insbesondere der Feierabendverkehr auf der B 243 beeinträchtigt, so dass es zu längeren Wartezeiten und Rückstaus kam. Bei den Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern zeigte man aber überwiegend Verständnis für die kurzfristigen Unannehmlichkeiten und war froh, dass kontrolliert wurde.
An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern, die durch die Kontrollen zeitliche Verzögerungen in Kauf nehmen mussten, recht herzlich für Ihre Geduld und das gezeigte rücksichtsvolle Verhalten bedanken.
Gleichzeitig weisen wir aber auch darauf hin, dass im weiteren Verlauf des Jahres gleichgelagerte Kontrollen erfolgen werden.
Siemers, KHK
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