POL-GS: Pressemeldung PK Oberharz
Goslar (ots)
Verkehrsunfall
Am Freitag, den 19.06.2020, gegen 13:45 Uhr, befuhr ein 17- jähriger Fahrradfahrer die Ringstr. in Buntenbock, stieß gegen einen ordnungsgemäß geparkten Pkw und stürzte zu Boden. Hierbei zog er sich leichte Verletzungen zu, die durch einen alarmierten Rettungswagen vor Ort behandelt wurden. Vorsorglich wurde der Radfahrer zur ärztlichen Begutachtung dem hiesigen Krankenhaus zugeführt, wo er nach ambulanter Behandlung wieder entlassen wurde. Am Pkw entstand leichter Sachschaden.
PKW - Diebstahl
Spaziergänger teilten am Freitag, den 19.06.2020, gegen 18:30 Uhr, der hiesigen Dienststelle mit, dass sich ein Pkw auf einer Wiesenfläche zwischen dem "Unteren Eschenbacher Teich" und ehemaliger Bahnstrecke in Clausthal-Zellerfeld befinden würde. Die eingesetzten Beamten stellten am Pkw, bei dem es sich um einen nicht mehr zugelassenen grünen VW Polo (älteres Model) handelt, Aufbruchspuren und Manipulationen fest, die eine widerrechtliche Inbetriebnahme ermöglichten. Der Pkw wurde zwecks weiterer Spurensuche sichergestellt. Eventuelle Zeugen werden gebeten, sich mit der örtlichen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Körperverletzungen/Sachbeschädigung
Zu einer Körperverletzung kam es am 19.06.2020, gegen 18:45 Uhr, in Wildemann, wo ein 34-jähriger Beschuldigter in der Wohnung des weiblichen Opfers randalierte und diesem mit der Faust in das Gesicht schlug. Anschließen randalierte er auf der Straße weiter und wurde dort von den eingesetzten Beamten angetroffen. Der Beschuldigte flüchtete in seine Wohnung, konnte jedoch dort von den Beamten gestellt werden. Da er stark alkoholisiert und kaum orientiert war, wurde er dem Polizeigewahrsam der PI Goslar zugeführt. Das Opfer zog sich Verletzungen im Mundbereich zu.
Am Samstag, den 20.06.2020, gegen 00:20 Uhr, kam es in einer Wohnung in Clausthal-Zellerfeld zu Streitigkeiten zwischen anwesenden Personen, in deren Verlauf der 29-jährige Beschuldigte von der Wohnungsinhaberin und späterem Opfer des Feldes verwiesen wurde. Da dieser der Meinung war, dass sich von ihm noch persönliche Gegenstände in der Wohnung befinden, klopfte er zunächst gegen die Wohnungstür um später gegen diese zu treten und damit zu beschädigen. Als das Opfer dem Beschuldigten den Zutritt zur Wohnung verweigerte, griff dieser mit den Händen an ihren Hals und Arm und drückte zu. Das Opfer konnte sich befreien, verspürte aber leichte Schmerzen. Nach der Sachverhaltsaufnahme durch die eingesetzten Beamten erhielt der alkoholisierte Beschuldigte einen Platzverweis, der auch von ihm befolgt wurde. Entsprechende Strafverfahren wurden in allen Fällen eingeleitet.
i. A. Marks, PHK
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