POL-GS: Pressemitteilung des Polizeikommissariat Bad Harzburg vom 16.08.2020
Goslar (ots)
Bad Harzburg
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, dem 15.08.2020, gegen 14.50 Uhr, befuhr ein 16-jähriger Vienenburger die Bettingeroder Straße mit seinem Mofa-Roller mit einer festgestellten Geschwindigkeit von 50 km/h. Da der Roller durch Bauartveränderungen führerscheinpflichtig wurde, der junge Mann allerdings nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung ist, wurde die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Trunkenheit im Straßenverkehr / Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, dem 15.08.2020, gegen 16.20 Uhr, befuhr ein 54-jähriger Goslarer mit seinem Roller die L 518 von Vienenburg in Richtung Oker. Bei einer Kontrolle wurde Alkoholgeruch in seiner Atemluft festgestellt, ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,28 Promille. Es wurde eine Blutprobe angeordnet, die Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Der Führerschein konnte nicht sichergestellt werden, da der Mann nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Trunkenheit im Straßenverkehr
Am Sonntag, dem 16.08.2020, gegen 00.55 Uhr, befuhr ein 56-jähriger Bad Harzburger mit seinem Pkw die Breite Straße in Richtung Innenstadt.
Bei einer Kontrolle wird erhebliche Alkoholbeeinflussung festgestellt, ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,14 Promille.
Es wurde eine Blutprobe angeordnet, die Weiterfahrt untersagt, der Führerschein beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet.
Vollstreckung Haftbefehl
Am Sonntag, dem 16.08.2020, gegen 09:15 Uhr wurde ein 42-jähriger Bad Harzburger, der seit mehreren Monaten per zweifachen Haftbefehls gesucht wurde, in der Straße Pfingstanger vorläufig festgenommen. Der Mann kletterte beim Erkennen der Polizei aus dem Fenster einer Wohnung auf das Dach und versuchte sich dort zu verbergen und der Festnahme zu entziehen. Nach mehrfacher Ansprache und Androhung der Hinzuziehung der Feuerwehr mit Drehleiter, besann sich der Mann und wurde durch die eingesetzten Beamten festgenommen. Die haftbefreienden Beträge wurden im Anschluss durch einen Freund entrichtet und der Bad Harzburger konnte wieder auf freien Fuß gesetzt werden. / Hau.
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