POL-GS: PI Goslar: Verkehrssicherheitswoche vom 10. - 17.09.2021 mit dem Schwerpunkt "Fahrradfahrende im Straßenverkehr".
Goslar (ots)
Die Polizeiinspektion Goslar beteiligt sich mit entsprechenden Maßnahmen an der o.a. Verkehrssicherheitswoche, die parallel zur europaweiten RoadPOL-Kontrolle "Focus on the road" durchgeführt wird.
PHK Sigurd Breustedt, Sachbearbeiter Verkehr, führt dazu Folgendes aus:
Der Fahrradverkehr erlangt eine ständig wachsende Bedeutung auch im Bereich der Verkehrssicherheitsarbeit. Diese soll schwache Verkehrsteilnehmende schützen und schwere Verkehrsunfälle verhindern.
Im Bereich des Landkreises Goslar verunfallen Radfahrende besonders häufig bei Vorfahrts- und Abbiegeverstößen sowie dem Einfahren in den fließenden Verkehr. Dies gilt sowohl für fremd verursachte, als auch für selbst verursachte Fahrradunfälle.
Bei Dunkelheit kommen Fahrradunfälle aufgrund der schlechten Erkennbarkeit der Radfahrenden hinzu.
Auffällig ist auch die Häufigkeit von Fahrradunfällen bei der Benutzung linksseitiger Radwege und Gehwege.
Warum ist dieses Verhalten gefährlich?
Fahren auf Gehwegen ist für viele Radfahrende zur Selbstverständlichkeit geworden. Häufiges Argument: Radfahrende fühlen sich dort sicherer als auf der Fahrbahn. Tatsächlich ist das Fahren auf dem Gehweg unfallträchtiger, da die Radfahrenden von einbiegenden oder von Grundstücken ausfahrenden Kfz-Führenden oft übersehen werden. Ebenso gefährlich ist Nutzung linker Radwege, weil auch hier Radfahrende oft übersehen werden.
Zusätzlich steigen die Gefahren für Fußgänger. Diese werden von Radfahrenden regelmäßig unterschätzt. Die Gefahr von Verkehrsunfällen zwischen Radfahrenden und Fußgängern steigt parallel zur Zunahme des Radverkehrs. Diese ist bei Pedelecs auf Gehwegen aufgrund der bewegten Masse und der Geschwindigkeit besonders hoch.
Gehwege sind baulich nicht auf den Radverkehr ausgelegt und sind Fußgängern vorbehalten:
"Die Pflicht des - erwachsenen - Radfahrers, die Fahrbahn (oder Radwege) zu benutzen, nicht aber den Gehweg, bezweckt den Schutz langsamerer und schwächerer Verkehrsteilnehmer, dient aber nicht dem Schutz ihrerseits unbefugt auf dem Gehweg fahrender Radfahrer" (OLG Frankfurt a. M.; Urteil vom 7.7.1995).
Für alle Unfallarten gilt: Sehen und gesehen werden ist der wichtigste Grundsatz bei der Fahrradunfallprävention. Die Unfallgefahr ist dann am größten, wenn der Radfahrende sich vor dem Unfall nicht im Sichtbereich des Unfallgegners befunden hat, der Unfallgegner nicht mit einem Radfahrenden gerechnet hat oder der Radfahrende nicht ausreichend erkennbar war.
Schlussfolgerungen:
1.
Radfahren im Sichtbereich des Kfz-Verkehrs ist bei einer normalen Verkehrsbelastung, die einen Überholabstand von mindestens 1,5 m ermöglicht, sicher. Dem tragen die Straßenverkehrsordnung mit ihren Benutzungspflichten und -verboten und die aktuellen Straßenbauvorschriften für Radverkehrsanlagen Rechnung.
2.
Unfallträchtige Verkehrsverstöße müssen reduziert werden. Die Polizei wird deshalb auch im Rahmen von Schwerpunktaktionen über richtige Verhaltensweisen aufklären. Die Kontrollen sollen das Gefahrenbewusstsein der Verkehrsteilnehmenden schärfen und helfen, zwischen subjektiver und objektiver Gefahreneinschätzung zu unterscheiden.
Der Schwerpunkt der Ahndung wird bei den besonders unfallträchtigen Verkehrsverstößen von Radfahrenden und Autofahrenden liegen:
Vorfahrts- und Abbiegeverstöße von Radfahrenden und Autofahrenden
Nichteinhalten des Überholabstandes
Radfahren auf Gehwegen und linken Radwegen (soweit diese nicht freigegeben sind)
Fahren ohne funktionierende Beleuchtung bei Dunkelheit.
Siemers, KHK
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