POL-GS: Pressemitteilung Polizeikommissariat Seesen vom 07.06.22
Goslar (ots)
Verkehrsunfallflucht
Durch den Hinweis eines Zeugen konnte am Montagmittag eine Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz der Sehusa Wasserwelt aufgeklärt werden. Eine 61-jährige Seesenerin hatte mit ihrem Pkw beim Ausparken einen anderen Pkw beschädigt und die Unfallstelle verlassen, ohne sich um die Regulierung des Schaden zu bemühen. Der entstandene Sachschaden wurde auf ca. 500 Euro beziffert. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
Gefährdung des Straßenverkehrs / Verkehrsunfallflucht
Am Montag, in den frühen Morgenstunden, verursachte ein 27-jähriger Fahrzeugführer aus Göttingen mit seinem Pkw einen Verkehrsunfall im Bereich der Anschlussstelle Seesen, indem er über die dortige Verkehrsinsel fuhr und Sachschaden in Höhe von etwa 3000 Euro verursachte. Anschließend setzte er, ohne sich um die Regulierung des Schaden zu kümmern, seine Fahrt auf der B 243 in Richtung Seesen fort, obwohl auch der Pkw erheblich beschädigt war und beide Airbags ausgelöst hatten. Der Fahrzeugführer fiel im Verlauf seiner Weiterfahrt durch seine unsicher Fahrweise einer hinter ihm fahrenden Polizeibeamtin auf, welche sich gerade auf dem Weg zum Dienst befand. In Höhe des städtischen Friedhofs hielt der Fahrzeugführer an und wurde angesprochen. Durch eine von Unfallzeugen informierte Funkstreifenbesatzung wurde der Fahrzeugführer dann kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass dieser stark alkoholisiert war. Ein Alcotest ergab einen Wert von 1,64 Promille, sodass eine Blutentnahme angeordnet und der Führerschein sichergestellt wurde.
Fahren unter Drogeneinfluss
Ein 29-jähriger Fahrzeugführer aus England wurde am Montagnachmittag im Bereich des Wilhemsplatzes angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde u.a. mit Hilfe eines Drogenurintests festgestellt, dass er unter dem Einfluss vom Marihuana und Kokain stand. Eine Blutentnahme folgte und die Weiterfahrt wurde untersagt. Ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren und des weiteren ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Cannabis wurde eingeleitet.
Unerlaubter Aufenthalt
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle am Montagnachmittag im Stadtbereich wurde festgestellt, dass das Visum des aus Albanien stammenden Beifahrers abgelaufen war. Somit hielt sich die Person unerlaubt in Deutschland auf und verstieß gegen das Aufenthaltsgesetzt.
i.A. Behnke, POK'in
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