POL-GS: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Seesen vom 02.06.2023
Goslar (ots)
Langelsheim
-Falsche Wasserwerker bestehlen Seniorin
Eine 90-jährige Langelsheimerin wurde gestern Opfer eines Trickdiebstahls. Gegen 14.00 Uhr klingelte ein bislang unbekannter Mann bei der Seniorin in der Straße An der Alten Hüttenschänke. Er gab vor, ein Mitarbeiter der Wasserwerke zu sein und die Wasserleitungen im Haus überprüfen zu müssen.
Im Haus lenkte er nach derzeitigem Ermittlungsstand die alte Dame ab, so dass sie gar nicht mitbekam, dass noch eine weitere Person ins Haus gelangte.
Eine Nachbarin hatte dies jedoch beobachten können.
Nachdem der vermeintliche Wasserwerker das Haus wieder verlassen hatte, stellte die Hausbewohnerin zunächst das Fehlen eines Haustelefons fest. Im späteren Verlauf der Überprüfungen musste sie feststellen, dass eine größere Menge Bargeld und Gold entwendet worden waren.
Zu den Tatverdächtigen gibt es derzeit keine weitere Beschreibung.
Das 3. Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes aus Goslar wird die Bearbeitung des Falls übernehmen und benötigt weitere Hinweise zu den Tatverdächtigen.
Daher bittet die Polizei mögliche weitere Zeugen des Vorfalls oder Personen, bei denen die Wasserwerker gestern ebenfalls geklingelt haben, sich mit der Polizei in Goslar unter 05321 /3390 oder der Polizeistation in Langelsheim unter 05326 / 978780 zu melden.
Diesen bedauerlichen Fall nimmt die Polizei erneut zum Anlass, über die perfiden Maschen der Täter zu informieren.
Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.
Trickdiebe sind erfinderisch und schauspielerisch begabt.
Dabei täuschen die Täter ihre Opfer, um sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen und zu stehlen. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich auf drei Grundmuster zurückführen:
- das Vortäuschen einer Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch das Opfer in der Wohnung erfordert.
- das Vortäuschen einer offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der Wohnung berechtigt.
- das Vortäuschen einer persönlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten der Wohnung nahelegt.
Im Gegensatz zu ausländischen täuschen deutsche Täterinnen und Täter eher eine offizielle Funktion oder sonst eine Befugnis zum Betreten der Wohnung vor. Sie kommen beispielsweise angeblich als Handwerker, von den Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerken, von der Hausverwaltung, von der Kirche, von der Rentenversicherung oder Krankenkasse, von der Polizei, von der Post oder vom Sozialamt.
Dabei kündigen sie ihren Besuch gelegentlich sogar vorher telefonisch an, um mögliche Bedenken schon im Voraus zu zerstreuen und ein Vertrauensverhältnis zum Opfer aufzubauen.
Daher empfiehlt die Polizei:
- Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung.
- Lassen Sie sich von angeblichen Handwerkern, Amtspersonen, etc. einen Ausweis zeigen und überprüfen Sie bei der angeblich entsendenden Firma oder Behörde die Richtigkeit des Besuchs.
- Überprüfen Sie dies immer selbst und nicht anhand einer von der Person zur Verfügung gestellten Telefonnummer.
- Lassen Sie diese Person bei geschlossener Tür draußen warten. -Rufen Sie im Zweifelsfall immer selbst die Polizei an.
Weitere wertvolle Tipps zur Verbrechensvorbeugung sind abrufbar unter der Internetadresse: https://www.polizei-beratung.de
-Lüdke, KHK-
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