POL-GS: Pressemitteilungen der Polizeiinspektion Goslar vom 29.06.2023
Goslar (ots)
Liebenburg
In Liebenburg beschädigte ein bislang unbekanntes Fahrzeug beim Befahren eines Gehwegs Gitterplatten eines Kellerschachtes und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort.
Auf der Straße Gitterweg, am Schulzentrum Liebenburg, befuhr das verursachende Fahrzeug in der Zeit zwischen Dienstag, 14.30 Uhr und Mittwoch, 6.30 Uhr, den Gehwegbereich und beschädigte durch das Gewicht des Kfz. dabei die Gitterplatten sowie die Befestigungsschiene, die über einem Kellerschacht verlegt waren. Der Schaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt.
Hinweise zum Unfallgeschehen nimmt die Polizeistation Liebenburg unter der Telefonnummer (05326) 97878-0 entgegen.
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Goslar
Am Bahnhof Goslar verursachte ein bislang unbekanntes Fahrzeug am Dienstag einen Verkehrsunfall und entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort.
Zwischen 11 und 12 Uhr hatte der beschädigte schwarze Audi A3 auf dem Parkplatz am Bahnhofsplatz geparkt. Als die Besitzerin zu ihrem Fahrzeug zurückkehrte, stellte sie fest, dass der Kotflügel vorne links Schäden aufwies. Das unfallverursachende Fahrzeug hatte den Audi vermutlich beim Ein- oder Ausparken touchiert und sich anschließend ohne Schadensregulierung entfernt. Der Schaden wird auf etwa 1.000 Euro geschätzt.
Hinweise zum Unfallgeschehen nimmt die Polizei Goslar unter der Rufnummer (05321) 339-0 entgegen.
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-Ursache des Scheunenbrandes geklärt
Bezug: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56518/5543481
Experten des 1. Fachkommissariats des Zentralen Kriminaldienstes haben gestern die Brandstelle in einer Scheune auf dem alten Rittergut untersucht. Mit dabei war auch ein im durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig beauftragter Sachverständiger.
Im Ergebnis der durchgeführten Brandschau wurde zweifelsfrei festgestellt, dass ein in der Scheune gelagerter Akku eines Werkzeugs der dort ansässigen Firma aufgrund eines technischen Defekts in Brand geraten war.
Infolge der Explosion kam es anschließend zu einem Übergreifen des Feuers auf die Einrichtungsgegenstände sowie die hölzernen Gebäudeteile.
Ein Fremdverschulden an der Entstehung des Brandes kann zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden. Die Ermittlungsakte wird nach Abschluss der Ermittlungen der sachleitenden Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung übersandt.
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