POL-GS: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Goslar vom 22.11.2023
Goslar (ots)
Goslar- Ohlhof
Zwei Einbrüche in Wohnhäuser
Am helllichten Tag drangen gestern bislang unbekannte Täter gewaltsam in zwei Wohnhäuser im Goslarer Stadtteil Ohlhof ein und durchwühlten die Räumlichkeiten.
Während es in einem Einfamilienhaus im Carl-Spitzweg-Weg nach bisherigem Ermittlungsstand lediglich bei Sachschaden im dreistelligen Bereich blieb, fiel den Tätern in einem Wohnhaus im Lorenz-Biggen-Weg Diebesgut in vierstelliger Höhe in die Hände. Bei beiden Tatorten liegt der Tatzeitraum zwischen 07.35 Uhr und 19.00 Uhr.
Das zuständige zweite Fachkommissariat des Zentralen Kriminaldienstes aus Goslar hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die möglicherweise in dem Zeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge in den genannten Bereichen beobachtet haben, sich unter der 05321 / 3390 zu melden.
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Kleiderständer geplündert
Ein bislang unbekannter Täter nutzte am Montag, 20.11.23, zwischen 16.00 - 17.00 Uhr, eine günstige Gelegenheit, um mehrere Gegenstände von einem Kleiderständer zu entwenden, der vor einem Bekleidungsgeschäft in der Fischemäkerstr. aufgestellt war.
Dass die drei Jacken, sowie ein T-Shirt im Gesamtwert von knapp 800 EUR mit speziellen Etiketten gegen Wegnahme gesichert waren, hinderte ihn genauso wenig an der Tatausführung, wie der Umstand, dass die "Einkaufsmeile" um diese Uhrzeit gut frequentiert war.
Die Polizei Goslar bittet daher mögliche Zeugen des Vorfalls, ihre Beobachtungen unter der 05321 / 3390 mitzuteilen.
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Unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln mit dem Roller unterwegs
Am Mittwoch, 22.11.23, gegen 00.35 Uhr, kontrollierten Polizeibeamte einen 37-jährigen Goslarer, der mit seinem E-Scooter in der Klubgartenstraße unterwegs war.
Hierbei stellten sie fest, dass der Mann unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Test ergab einen Wert von 1,8 Promille. Es besteht ferner der Verdacht, dass der 37-Jährige vor Fahrtantritt auch Betäubungsmittel zu sich genommen hatte.
Neben der Einleitung eines Strafverfahrens wurde eine Blutprobe angeordnet und der E-Scooter zunächst zur Verhinderung einer möglichen erneuten Straftat sichergestellt.
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