POL-GS: Pressemitteilung des PK Seesen vom 09.10.2024
Goslar (ots)
Ladendiebstahl von Kosmetikprodukten
Am Dienstag, den 08.10.2024, gegen 13:10 Uhr, kann in einem Lebensmittelmarkt in der Frankfurter Straße, in Seesen, eine 51-Jährige, welche in Begleitung von zwei männlichen Personen war, von einem/r Mitarbeiter/-in dabei beobachtet werden wie diese von einem Kosmetikartikel den Strichcode entfernte. Anschließend versucht diese das Geschäft zu verlassen, ohne die Ware zu bezahlen. Zuvor konnte die 51-Jährige durch den / die Mitarbeiter/-in gestoppt werden. Ihre zwei bislang unbekannten männlichen Begleiter konnten jedoch ihre Flucht fortsetzen, weshalb die Polizei Seesen mögliche Zeugen bittet Hinweise, welche auf die Identität der männlichen Personen schließen lassen, unter der Tel.: 05381-944-0 zu tätigen.
Warenkreditbetrug
Ein 57-jähriger Bockenemer zeigte am Dienstag bei der Polizei in Seesen einen Warenkreditbetrug zu seinem Nachteil an. Dabei wurde sich durch unbekannte Täter Zugriff auf den E-Mail-Account des geschädigten Anzeigeerstatters verschafft und über diesen Dienstleistungen im Webshop für Spielekonsolen bestellt. Es entstand ein Gesamtschaden von ca. 150,00 EUR. Darüber hinaus erhielt der Geschädigte Nachrichten mit erpresserischem Inhalt, welche dazu aufforderten weitere Geldsummen zu zahlen. Diesen Aufforderungen kam der 57-Jährige allerdings nicht nach. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Ausspähen von Daten durch Kontaktaufnahme von falschen Paketzustellern
Durch einen unbekannten Täter, welcher sich innerhalb eines Anrufes am 08.10.2024, gegen 13:55 Uhr, gegenüber einer 28-jährige Seesenerin als vermeintlichen Paketzusteller ausgab, wurde eine Paketankündigung inszeniert. Da die 28-Jährige jedoch nicht zu Gegen gewesen ist, wurde per E-Mail mittels eines Einmalpasswortes ein Abstell-Okay generiert. Das Einmalpasswort wurde dem angeblichen Paketzusteller genannt, woraufhin die Geschädigte eine E-Mail von ihrem Mobilfunkanbieter erhielt, welcher ihr den Kauf einer neuen SIM-Karte bestätigte. Einen Kauf habe sie zuvor allerdings nicht aktiv getätigt. Da die Anzeigeerstatterin umgehend den Kauf storniert habe, konnte bislang kein finanzieller Schaden festgestellt werden.
i.A. Schneider, PKin
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