POL-SZ: Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter vom 03.02.2019
Salzgitter (ots)
Salzgitter-Lebenstedt, Bundesautobahn A39 und Swindonstraße, 02.02.2019, 14:15 Uhr
Am Samstag Mittag kam es auf der Bundesautobahn A39 zu einer Bedrohung mit einer Schusswaffe. Ein 26-jähriger Fahrzeugführer aus Baddeckenstedt bedrohte einen anderen Fahrzeugführer, aus Verärgerung über dessen Fahrweise, durch das Zeigen einer Schusswaffe. Als der Täter von der Autobahn abfuhr, folgte ihm der Bedrohte und konnte der Polizei dessen Standort weitergeben. Das Fahrzeug wurde durch Polizeikräfte auf der Swindonstraße einer Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung des Pkw konnte eine Schreckschusswaffe und ein Messer im Fahrzeug aufgefunden und beschlagnahmt werden. Dem Täter erwartet nun ein Strafverfahren.
Fahren unter Drogeneinfluss
Salzgitter-Lebenstedt, Konrad-Adenauer-Straße, 03.02.2019, 01:15 Uhr
In den frühen Morgenstunden des Sonntages wurden bei der Verkehrskontrolle eines 22-jährigen Fahrzeugführers aus Salzgitter Anzeichen für eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden eingeleitet.
Fahren unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein
Salzgitter-Thiede, Wolfenbütteler Straße, 03.02.2019, 03:40 Uhr
In den frühen Morgenstunden des Sonntages wurden bei der Verkehrskontrolle eines 37-jährigen Fahrzeugführers aus Salzgitter Anzeichen für eine mögliche Beeinflussung durch Betäubungsmittel festgestellt. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv. Des weiteren war der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.
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