POL-SZ: Pressemitteilung des Polizeikommissariats Wolfenbüttel vom Freitag, 24. Mai 2019:
Wolfenbüttel (ots)
Schöppenstedt: Bargelddiebstahl
Donnerstag, 23.05.2019, zwischen 11:30 Uhr und 12:00 Uhr
Zwei bislang unbekannte Täter lenkten am Donnerstagvormittag die Bedienung einer Gaststätte im Elm ab, so dass ein weiterer unbekannter Täter offenbar in die angrenzende Wohnung gelangte und hieraus Bargeld entwendete. Anschließend flüchteten die Täter in unbekannte Richtung. Die Täter waren alle zirka 25 Jahre alt, trugen dunkle Haare und einen Bart. Zwei der Täter waren dunkel gekleidet (einer mit dunklem Cap), der dritte Täter trug eine beige Hose mit einem weißen T-Shirt. Entwendet wurde ein dreistelliger Bargeldbetrag. Hinweise: 05331 / 933-0.
Wolfenbüttel: PKW Türen zerkratzt
Donnerstag, 23.05.2019, zwischen 12:30 Uhr und 14:15 Uhr
Unbekannte Täter zerkratzten am Donnerstag, zwischen 12:30 Uhr und 14:15 Uhr, den Lack der zwei rechten Türen eines auf einem Parkplatz im Alten Weg abgestellten PKW. Bei dem PKW handelt es sich um einen schwarzen Opel Corsa. Der entstandene Schaden wird auf zirka 1500,-- Euro geschätzt. Hinweise: 05331 / 933-0.
Wolfenbüttel: E-Bike Fahrerin bei Unfall leicht verletzt
Donnerstag, 23.05.2019, gegen 15:00 Uhr
Vermutlich aus Unachtsamkeit übersah am Donnerstagnachmittag ein 53-jähriger Autofahrer beim Rückwärtsfahren von einem Grundstück in den fließenden Verkehr der Blücherstraße eine dort fahrende 63-jährige Fahrerin eines E-Bikes. Die 63-Jährige, die mit ihrem dreirädrigen Pedelec unterwegs war, stürzte und verletzte sich hierbei leicht. Sie musste mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. An den beteiligten Fahrzeugen entstand geringer Sachschaden.
Wolfenbüttel: Unfall beim Abbiegen
Donnerstag, 23.05.2019, gegen 15:55 Uhr
Am Donnerstag gegen 15:55 Uhr ereignete sich auf der Halberstädter Straße ein Verkehrsunfall bei dem ein mitfahrendes Kind leicht verletzt worden ist. Demnach beabsichtigte ein 49-jähriger Autofahrer mit ihrem Fahrzeug nach links in die Cranachstraße abzubiegen. Hierbei übersah er vermutlich aus Unachtsamkeit das entgegenkommende, vorfahrtberechtigte Auto einer 42-jährigen Fahrerin. Durch den Zusammenstoß wurde ein im Auto der 42-Jährigen mitfahrendes Kind leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von zirka 5500,-- Euro.
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