POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter, 14.09.2019 - 15.09.2019, 08:15 Uhr
Salzgitter (ots)
Diebstahlsdelikte 14.09.19, 13:01 Uhr und 18:00 Uhr 38226 Salzgitter, Albert-Schweitzer-Str., Modegeschäft "C&A"
Nachdem es bereits am frühen Samstagnachmittag zu einem versuchten Diebstahl im o.a. Modegeschäft gekommen war, kam es dort am Abend dann zu einem räuberischen Diebstahl. Zunächst hatte ein Jugendlicher versucht, das Geschäft mit diversen Kleidungsstücken, die er der Auslage entnommen und in eine mitgebrachte Einkaufstüte gelegt hatte, das Geschäft zu verlassen ohne die Ware zuvor zu bezahlen. Hieran ist er durch eine Ladendetektivin gehindert worden, sodass er anschließend ohne Beute flüchtete. Anschließend wurde eine Verkäuferin der Firma "C&A" auf eine vierköpfige Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die sich gemeinsam zumindest ein Kleidungsstück angeeignet hatten, um mit diesem das Geschäft zu verlassen. Sie zog einen Ladendetektiv hinzu, um die Gruppe hieran zu hindern. Nachdem die Verkäuferin einen der Täter ansprach, wurde sie von diesem mit der Faust ins Gesicht geschlagen, während ein weiterer Täter den Ladendetektiv zu Boden schubste. Anschließend flüchteten drei der vier Täter/-innen samt der Beute. Eine Angehörige der Gruppe konnte durch den Ladendetektiv an der Flucht gehindert werden und gab an, von dem Diebstahl nichts gewusst zu haben. Zuvor hatte sie gegenüber den Mitarbeitern des Bekleidungsgeschäftes falsche Personalien angegeben.
Gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 14.09.19, 08:53 Uhr 38226 Salzgitter, Fuhsestr.
Zu o.a. Zeit kam es zu Streitigkeiten zwischen einem 19-jährigen Salzgitteraner und dessen Vater. Auslöser des Streits war, dass der Vater in seiner Wohnung auf einen Bekannten seines Sohnes traf, diesen für einen Einbrecher hielt und ihn daraufhin mit Reizgas besprühte. Als die eingesetzten Beamten eintrafen, um den Sachverhalt aufzunehmen, war der Sohn weiterhin derart aufgebracht, dass er letztendlich die Polizeibeamten körperlich anging. Er trat einen Beamten in den Bereich des Oberkörpers und eine Beamtin gegen das Handgelenk. Der Beschuldigte musste schlussendlich zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen werden. Die Polizeibeamten blieben unverletzt und waren weiterhin dienstfähig.
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