POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 25.03.2020 für Salzgitter, Peine und Wolfenbüttel.
Salzgitter (ots)
Polizeiliche Maßnahmen der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel zur Durch- und Umsetzung der kommunalen (Allgemein-) Verfügungen anlässlich der Beschränkung sozialer Kontakte angesichts der Corona-Pandemie.
Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel.
24.03.2020, 06:00 Uhr-25.03.2020, 06:00 Uhr.
Anlässlich der Corona-Pandemie führten Beamten der Polizei Salzgitter, Peine und Wolfenbüttel im Zusammenwirken mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der jeweiligen Kommunen örtliche Kontrollen durch. Diese Kontrollen stehen im Zusammenhang mit den von den Kommunen erlassenen Allgemeinverfügungen, insbesondere über das Zusammentreffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sowie Überwachung der Beschränkungen von Gewerbebetrieben.
Bei den Kontrollen verhielten sich die Mitbürgerinnen und Mitbürger kooperativ und zeigten für die polizeilichen Maßnahmen Verständnis. Beamte konnten beobachten, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger sehr rücksichtsvoll und umsichtig verhielten. Hierfür bedankt sich die Polizei.
Dennoch wünscht sich die Polizei auch, dass die Bevölkerung ihr Sozialverhalten noch deutlicher reflektieren und umsetzen könnte.
Im Berichtszeitraum kam es zu insgesamt 63 Beanstandungen im gesamten Zuständigkeitsbereich.
Konkret leitete die Polizei 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 73 IfSG ein.
Beispiele für das Einleiten von Verfahren waren widerrechtliches Benutzen von Kinderspielplätzen in Peine, widerrechtliches Verkaufen von Lebensmitteln aus einem Verkaufswagen in Peine sowie Zusammentreffen von größeren Personengruppen in Salzgitter und Wolfenbüttel. Weiterhin konnte eine größere Gruppe von Personen beim Fußball angetroffen und auf ihr Fehlverhalten angesprochen werden.
Die Polizei bittet eindringlich: Übernehmen sie Verantwortung für sich und andere und halten den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Gesprächspartnern ein. Bitte beachten sie, dass sich nicht mehr als 2 Personen als Gruppe aufhalten dürfen. Weitere Regelungen können den Amtsblättern der Kommunen entnommen werden.
Die Polizei wird weiterhin mit einer deutlichen Polizeipräsenz Kontrollen durchführen. In jedem konkreten Fall werden wir prüfen, ob das Ansprechen der Personen ausreichend war oder ein Verfahren eingeleitet werden muss.
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