POL-SZ: Pressemitteilung für der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter vom Sonntag, 05.07.2020
Salzgitter (ots)
Diebstahl eines Kraftfahrzeuges Tatzeitraum : Fr., 03.07.2020, 18.00 h bis Sa.,04.07.2020, 11.30 h Tatort : 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Helene-Weber-Ring
Im o.g. Tatzeitraum kam es zu einer Entwendung eines braunfarbenen VW Multivan, amtl. Kennzeichen SZ-ES 2503. Das Kfz. war zuvor auf einer Garagenzufahrt im Helene-Weber-Ring abgestellt. Die Polizei Salzgitter bittet mögliche Zeugen oder Hinweisgeber, sich diesbezüglich unter der Telefonnr. 05341/1897-0 zu melden.
Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluß Unfallzeit : Samstag, 04.07.2020, 20.25 Uhr Unfallort : 38229 Salzgitter-Salder, Watenstedter Weg
Gegen einen 28-jährigen Fahrzeugführer ermittelt die Polizei Salzgitter gleich wegen mehrerer Verkehrsstraftaten. Der Führer des Ford Transit fuhr im Watenstedter Weg in Salzgitter-Salder auf einen geparkten Audi auf. Bei der anschließenden Unfallaufnahme stellten die Beamten fest, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem stand der Unfallverursacher unter Alkoholeinfluß. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,98 Promille. Zur Feststellung des Blutalkoholwertes wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Den Unfallfahrer erwarten nun Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Höhe des Unfallschadens wird auf 1500.- Euro geschätzt.
Beleidigung zweier Polizeibeamter Tatzeit : Sonntag, 05.07.2020, 01.05 Uhr Tatort : 38226 Salzgitter-Lebenstedt, Wildkamp
Besonders töricht verhielt sich der 34-jährige Fahrer eines Elektrorollers (E-Scooter). Dieser fiel einer Polizeistreife auf, als er trotz des für ihn geltenden Ampelrotlichtes die Fahrbahn überquerte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass für den Elektroroller nicht der erforderliche Versicherungsschutz bestand. Nachdem die Beamten dem Verkehrssünder die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bekannt gegeben hatten, beleidigte dieser die Ordnungshüter durch eine eindeutige Geste, nämlich das Zeigen des sogenannten Stinkefingers. Den 34-Jährigen erwartet neben einem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz nun auch noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung.
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