POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 03.11.2020 für Peine.
Peine (ots)
Versammlungsrechtliche Aktion zum Thema "Eltern Stehen auf-Wir sind das Licht!"
Peine, Marktplatz, 02.11.2020, ab 19:00 Uhr.
Insgesamt versammelten sich ca. 20 Personen im Bereich des Marktplatzes. Bei dieser Personengruppe handelte es sich um Kinder und Erwachsene.
Dem Aufruf sowie den Veröffentlichungen auf der Homepage zur o.g. Aktion ist deutliche Kritik an den bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie zu entnehmen.
Die weitere Kommunikation mit den eingesetzten Polizeikräften und Teilnehmern war geprägt von einer verbalen Aggressivität gegenüber der Polizei sowie einem provokanten Verhalten.
Die Polizei wurde teilweise als rechtsradikal beschrieben und mit der DDR verglichen. Gegenüber den Kindern wurde die Polizei als Feindbild skizziert.
Eine normale Kommunikation war nicht möglich.
Für die Polizei war das Verhalten einzelner Erwachsener nicht nachvollziehbar, wonach, insbesondere vor den Augen der Kinder, eine deutliche Ablehnung der Polizei erkennbar war.
Die versammlungsrechtliche Aktion wurde im Vorfeld nicht angemeldet.
Noch vor dem Eintreffen weiterer unterstützender Polizeikräfte entfernte sich die Gruppe.
Die Polizei stellte die Identität einzelner Personen fest und prüft, ob auf Grund des gezeigten Verhaltens gegen Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Einzelne Personen verweigerten die Personalienangabe. Auch hier prüft die Polizei, ob durch dieses Verhalten eine Ordnungswidrigkeit nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (§ 111) vorliegt.
Die Polizei macht deutlich: Eine Versammlung unter freiem Himmel ist der zuständigen Behörde (Versammlungsbehörde) spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung anzuzeigen. Sollte eine solche Anmeldung unterbleiben und liegen keine Voraussetzungen für eine Spontanversammlung vor, kann ein Verstoß nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz vorliegen.
Der Auftrag der Polizei ist es, eine Versammlung zu schützen und den Versammlungsteilnehmern ihr Recht auf Durchführung einer Versammlung zu ermöglichen.
Deutlich positioniert sich aber auch die Polizei, dass bei Regelverstößen nach dem NVersG konsequent eingeschritten wird und appelliert an die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
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