POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/wolfenbüttel für den Bereich Lebenstedt vom Sonntag, 28. Februar 2021:
Salzgitter (ots)
Trunkenheit im Straßenverkehr
Salzgitter - Lebenstedt, Kattowitzer Str. ; 28.02.21, 00:15 h
Ein 35jähriger Mann mit seinem PKW, ist den Beamten in Lebenstedt aufgefallen. Im Rahmen der Kontrolle haben sie deutliche Anzeichen für Alkoholkonsum vor Antritt wahrnehmen können. Der Atemalkoholtest hat einen Wert von 1,81 Promille ergeben. Der Führerschein ist sichergestellt worden. Das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen ist ihm bis auf weiteres untersagt. Ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr schließt sich an.
Fahrradfahrer versucht nach Trunkenheitsfahrt zu flüchten
Salzgitter- Lebenstedt, Suthwiesenstr., 28.02.21, 00:15 h
In Schlangenlinien fahrend, hat ein Fahrradfahrer die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich gezogen. Zunächst hat er den Eindruck erweckt anhalten zu wollen, nachdem er dazu aufgefordert worden ist. Plötzlich ist er mit seinem Fahrrad abgebogen und hat versucht zu flüchten. Die Beamten verfolgen den Radfahrer zu Fuß und können ihn wenig später anhalten und kontrollieren. Es stellt sich heraus, daß der Fahrradfahrer alkoholisiert gewesen ist und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden hat. Ihn erwarten jeweils Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Salzgitter - Lebenstedt, Zum Salzgittersee ; 27.02.21, 23:33 h
Ein 18jähriger hat im Rahmen einer Kontrolle einer Funkstreifenwagenbesatzung den Führerschein nicht vorlegen können. Die Ursache dafür ist für die Beamten leicht zu finden gewesen. Der junge Mann hat gar keine Fahrerlaubnis. Zuvor ist er in den Fokus der Beamten geraten, weil er auffallend offensiv mit seinem PKW unterwegs gewesen ist. Die Weiterfahrt ist ihm untersagt worden. Die Polizei ermittelt in diesem Fall wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Auflösen einer Grillparty
Salzgitter - Engelnstedt, Feldmark nahe der K 36 ; 27.02.21, 15:50 h
In der Nähe eines Windrades hat sich eine zweistellige Anzahl von Personen zu einer Grillparty getroffen. Dies ist unter den derzeit geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung nicht gestattet. Im Resultat erwartet die teilnehmenden Personen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz
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