POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 30.12.2021.
Peine (ots)
Verfolgungsfahrt eines flüchtenden Pkw durch die Polizei im Zusammenhang mit mehreren Verkehrsstraftaten und einem Verkehrsunfall.
Stadtgebiet von Peine, Dungelbeck, 30.12.2021, gegen 00:40 Uhr.
Einer Besatzung eines Funkstreifenwagens fiel im Bereich der Woltorfer Straße/Hans-Gallinis-Straße ein Pkw Mazda auf, bei dem eine defekte Beleuchtungseinrichtung festgestellt wurde. Der Fahrer wurde anfänglich von den Beamten auf den Fahrzeugmangel angesprochen.
Daraufhin versuchte der Fahrer, sich einer Kontrolle zu entziehen. Die Polizei nahm unverzüglich die Verfolgung des Fahrzeugs auf. Auf der Flucht vor der Polizei erreichte der Fahrer hohe Geschwindigkeiten innerhalb des Stadtgebietes. Die Verfolgung des flüchtenden Fahrzeuges dauerte über eine Strecke von mehreren Kilometern. Der Fahrer missachte auch das Rotlicht einer Lichtsignalanlage.
Die Fahrt führte auch über die B 444 und die B 65. Zwischenzeitlich beteiligten sich mehrere Fahrzeuge der Polizei an der Verfolgung des flüchtenden Pkw.
In der Ortschaft Dungelbeck verlor der Fahrer in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen Pkw und kam im weiteren Verlauf nach links von der Fahrbahn ab. Er stieß auf der Straße Alte Landstraße/K47 gegen einen Verteilerkasten, der erheblich beschädigt wurde.
Der Fahrer versuchte nach dem Unfall zu Fuß zu flüchten, konnte jedoch von den Beamten eingeholt und gestellt werden.
Als Fahrer konnte ein 24 Jahre alter Mann festgestellt werden, in dem Pkw befanden sich zudem zwei Frauen im Alter von 17 und 23 Jahren. Alle Insassen blieben unverletzt, der Fahrer ist in Deutschland nicht gemeldet.
Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Pkw ohne gültige Haftpflichtversicherung genutzt wurde. Zudem konnte der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen.
Die Polizei ermittelt gegen den Fahrer wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz sowie einer Verkehrsunfallflucht.
Die minderjährige Frau wurde an das Jugendamt übergeben. Der Pkw musste abgeschleppt werden.
Gegen den Fahrer konnten Haftgründe für eine Untersuchungshaft nicht begründet werden.
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