POL-SZ: Pressemitteilung des Polizeikommissariats Wolfenbüttel vom Dienstag, 1. Februar 2022:
Wolfenbüttel (ots)
Schöppenstedt: Sachbeschädigung
Sonntag, 30.01.2022, bis Montag, 31.01.2022
In der Nacht von Sonntag auf Montag zerstörten bislang unbekannte Täter drei Scheiben einer Eingangstür zu einem Dienstleistungsgeschäft in der Jasperstraße in Schöppenstedt. Der entstandene Sachschaden wird auf zirka 300 Euro geschätzt. Hinweise: 05332 946540
Wolfenbüttel: Verkehrsunfallflucht
Freitag, 28.01.2022, gegen 16:00 Uhr
Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer streifte am Freitag gegen 16:00 Uhr vermutlich beim Ein- oder Ausparken mit seinem Fahrzeug einen auf dem Parkplatz eines Einkaufcenters in der Schweigerstraße abgestellten Nissan. Anschließend entfernte sich der Unfallverursacher von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern. Der schwarze Nissan wurde an der linken vorderen Fahrzeugecke beschädigt. Der Schaden beträgt rund 1000 Euro. Hinweise: 05331 / 933-0.
Wolfenbüttel: Zwei Versammlungen im Stadtgebiet
Montag, 31.01.2022
Am Montagabend versammelten sich wiederum mehrere Personen im Stadtgebiet von Wolfenbüttel. So versammelten sich gegen 17:30 Uhr zirka 35 Personen bei einer erneut angemeldeten Versammlung des "Bündnisses für Rücksicht, Vernunft und Solidarität" unter Einhaltung der aktuellen Auflagen der derzeit gültigen Coronaverordnung auf dem Stadtmarkt. Anschließend bewegte sich diese Versammlung als Aufzug auf der zuvor angemeldeten Strecke durch das Innenstadtgebiet. Dieser Aufzug endete gegen 18:00 Uhr ohne Zwischenfälle auf dem Stadtmarkt. Ab zirka 18:00 Uhr versammelten sich ebenfalls erneut bis zu 25 Personen im Stadtgebiet Wolfenbüttel die den Montagsversammlungen zugeordnet werden konnten. Diese Versammlung war zuvor nicht angemeldet worden, so dass sie durch den Einsatzleiter der Polizei als Versammlung deklariert wurde. Mehrere Personen nahmen an dieser Versammlung ohne die vorgeschriebene Mund- Nasenbedeckung teil. Gegen vier Personen wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Eine Person, welche schon mehrfach diesbezüglich in Erscheinung getreten war, wurde von der Versammlung ausgeschlossen und mit richterlicher Bestätigung bis zum Versammlungsende in Gewahrsam genommen. Auch hier wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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