POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion SZ/PE/WF vom 19.05.2023.
Peine (ots)
Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt "Fahrradfahrende im Straßenverkehr".
31224 Peine, Stadtgebiet und Landkreis, 15.-17.05.2023 in der Kernzeit 07:00-15:00 Uhr.
Für die Polizei steht das Thema "Fahrradfahrende im Straßenverkehr" im Focus der Betrachtung und stellt für das Jahr 2023 einen Schwerpunkt dar.
Parallel werden neben Fehlverhalten von Radfahrern auch Fehlverhalten gegenüber Radfahrenden durch Kraftfahrzeugführer geahndet.
Die Polizei stellt gestiegene Unfallzahlen mit beteiligten Radfahrern fest und führte deshalb in der Zeit vom 15.05.-17.05.2023 eine Schwerpunktkontrolle mit überwiegend mobilen Kontrollen von Radfahrern im Landkreis und Stadtgebiet Peine durch.
Am 17.05.2023 wurde parallel dazu in der Fußgängerzone ein Informationsstand "Radfahrer im Straßenverkehr" aufgebaut und mit 2 Beamten des Präventionsteams des PK Peine betreut.
Zielrichtung der Kontrollen waren, die Verkehrsteilnehmer auf ihr Fehlverhalten aufmerksam zu machen, aber auch Verstöße konsequent zu ahnden. Die Polizei wünscht sich eine Verhaltensänderung durch die Kontrollen. Dies soll zu einer Senkung der Unfälle beitragen.
Die Polizei führte auch im Rahmen der dreitägigen Kontrollaktion eine Überwachung der Schulwege durch. Die in diesem Zusammenhang festgestellten Fehlverhalten von Schülern und Schülerinnen wurden durch verkehrserzieherische Gespräche begleitet.
Die Polizei freut sich über die überwiegend positive Resonanz in der Bevölkerung und das bisherige Interesse seitens der Pressevertreterinnen und Vertreter.
Insgesamt konnten 98 Radfahrende kontrolliert werden.
Die Polizei leitete 55 Verkehrsordnungswidrigkeiten ein. Häufige Verstöße waren das Befahren der Fußgängerzone, fahren auf der falschen Straßenseite, Nichtbenutzen von Radwegen und eine Nutzung eines Mobiltelefons während des Fahrens.
Die Polizei registrierte 2 Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz. In drei Fällen waren die Betriebserlaubnisse bei Pkw erloschen und den Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. In einem Fall konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. In 34 Fällen wurden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer mündlich auf Grund von Verstößen geahndet.
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