POL-SZ: Pressemitteilung des Polizeikommissariats Wolfenbüttel vom Sonntag, 1. Oktober 2023:
Wolfenbüttel (ots)
Motorradfahrer stürzt auf Landstraße im Reitlingstal
Am Samstagnachmittag, gegen 16.30 Uhr, verunglückte ein Motorradfahrer auf der Landesstraße 629 im Reitlingstal. Dabei befuhr der 24-Jährige die Strecke aus Richtung Tetzelstein kommend in Richtung Erkerode. In einer Linkskurve kam der Biker mit seiner Yamaha nach rechts von der Fahrbahn ab und landete im Straßengraben. Der in Wolfsburg lebende Mann wurde dabei verletzt und mit einem Rettungswagen ins Klinikum gebracht. Dort wurde er allerdings nach ambulanter Behandlung wieder entlassen. Am Motorrad entstand lediglich leichter Sachschaden.
92-jähriger wird Opfer eines versuchten Diebstahls
Glück im Unglück hatte ein Senior, der mit seinem Rollator am gestrigen Samstag, gegen 11.15 Uhr, fußläufig in der Wolfenbütteler Innenstadt unterwegs war. Dabei war der betagte Mann von einem Unbekannten zunächst in ein Gespräch verwickelt worden. Anschließend wollte der Unbekannte dem Senior im wahrsten Sinne des Wortes "ans Portemonnaie". Dazu folgte er ihm unbemerkt und griff ihm in die Gesäßtasche. Die darin befindliche Geldbörse erlangte der unbekannte Täter jedoch nicht, da die Hosentasche des Seniors mit einem Knopf verschlossen war. Die Tat soll sich auf dem Gehweg des Schulwalls ereignet haben. Zeugenhinweise bitte an das Polizeikommissariat Wolfenbüttel, Tel.: 05331/933-0.
E-Scooter ohne Versicherung
Am Samstagnachmittag, gegen 14.40 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Wolfenbütteler Polizei ein Elektroroller auf, welcher die Dr.-Heinrich-Jasper-Straße befuhr. An dem Roller befand sich zwar ein Versicherungskennzeichen, jedoch erkannten die Beamten anhand der Schriftfarbe, dass es sich um ein nicht mehr gültiges Kennzeichen handelte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass für den E-Scooter tatsächlich kein Versicherungsschutz mehr bestand. Der 22-jährige Rollerfahrer schilderte den Beamten, dass er das Elektrofahrzeug erst vor wenigen Tagen in gebrauchtem Zustand erworben habe. Dabei hätte er vom Käufer die Information erhalten, dass mit dem Roller "alles in Ordnung" sei. Scheinbar zu gutgläubig habe er dann mit dem fahrbaren Untersatz am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen. Gegen den Wolfenbütteler wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
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