POL-SZ: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich Salzgitter, vom 31.03.2024
Salzgitter (ots)
Verkehrsunfall, Trunkenheit im Verkehr
38229 Salzgitter, Stadtteil Heerte, Brennplatz Osterfeuer, vom 30.03.24
Gegen 22.00 Uhr ereignet sich auf dem Feldweg des Brennplatzes ein Verkehrsunfall, wobei ein Fahrzeugführer beim Ausparken gegen einen geparkten Pkw stößt. Die Unfallbeteiligten einigen sich vor Ort, die Personalien werden ausgetauscht. Aufgrund einer möglichen Alkoholbeeinflussung des Unfallverursachers wird anschließend die Polizei informiert. Die eingesetzten Beamten treffen an der Wohnanschrift auf den Unfallbeteiligten und seine Ehefrau, die beide deutlich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stehen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand verursacht der alkoholisierte 54-Jährige den Verkehrsunfall beim Ausparken. Nach dem Personalienaustausch vor Ort wechselt dieser auf den Beifahrersitz und seine 51-Jährige Ehefrau, ebenfalls alkoholisiert, fährt den Pkw nach Hause. Bei den Eheleuten wird jeweils ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, dieser ergibt bei dem Ehemann eine AAK von 1,9 Promille, bei seiner Ehefrau 2,12 Promille. Im Anschluss wird jeweils die Entnahme einer Blutprobe angeordnet, der jeweilige Führerschein mit Einverständnis sichergestellt und das Führen von fahrerlaubnispflichten Fahrzeugen untersagt.
Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person 38226 Salzgitter, Stadtteil Lebenstedt, vom 30.03.24
Gegen 15 Uhr, wendet die 22-Jährige Fahrzeugführerin ihren Pkw VW Golf auf der Ludwig-Erhard-Straße, in Höhe des dortigen Lidl-Marktes, um weiter stadteinwärts ihre Fahrt fortzusetzen. Der entgegenkommende, vorfahrtsberechtigte 52-Jährige Fahrzeugführer, kann mit seinem Pkw einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern und es kommt zum Unfall. Die 22-Jährige wird dabei leicht verletzt und durch den Rettungsdienst vor Ort medizinisch versorgt. Der entstandene Sachschaden wird auf ca. 12ooo Euro geschätzt. Der Pkw Volvo V40 des 52-Jährigen ist nicht mehr fahrbereit und wird durch ein Abschleppunternehmen abtransportiert. Das Wenden an der Unfallstelle, sog. "U-Turn", ist durch Verkehrszeichen 272 untersagt, da hier eine erhöhte Kollisionsgefahr mit dem entgegenkommenden Fahrzeugverkehr besteht.
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Dienstschichtleiterin PHK`in Jäger
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