POL-WOB: Polizei Wolfsburg warnt vor kompromittierenden Erpresser-Mails
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, 26.10.2018
Die Polizei Wolfsburg warnt vor Erpresser-Mails, in denen Online-Kriminelle ihren Opfern vorgaukeln, dass sie mit der eigenen Computer-Kamera während des virtuellen Besuchs von Erotikseiten gefilmt wurden. Angeblich zeigen die kompromittierenden Videos, wie der betroffene Internetnutzer sich selbst sexuell befriedigt. Um die Veröffentlichung des Videomaterial bei Freunden und Bekannten zu verhindern, werden die Betroffenen von den Cyber-Kriminellen zur Zahlung eines Geldbetrages an eine so genannte Bitcoin-Adresse aufgefordert.
Um an das schnelle Geld zu kommen, sind Online-Ganoven gerade in den Zeiten, in denen die Digitalisierung in der Gesellschaft um sich greift, besonders einfallsreich, so Polizeiberater Horst-Peter Ewert. In dieser Woche haben gleich fünf Wolfsburger eine derartige E-Mail erhalten. Ohne auf die Forderung einzugehen, haben sie sich aber vertrauensvoll an die Polizei gewendet, erläutert Ewert das richtige Verhalten der Opfer. Der Kriminalhauptkommissar beobachtet die Online-Betrügereien dieser Täter schon länger. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass auch Kriminelle sich stets etwas Neues einfallen lassen und dabei bewusst daraufsetzen, Nutzer zu verunsichern und unter Druck zu setzen. Die Betroffenen sollen durch die falschen Androhungen dazu gebracht werden, in Angst zu verfallen und lieber auf die Forderungen der Betrüger einzugehen.
Die Ermittlungen haben bisher ergeben, dass die Opfer offenbar nicht zielgerichtet ausgesucht wurden. Diese verleumdenden E-Mails erreichten auch Adressaten, die nachweislich kein Internet nutzen bzw. nicht über entsprechende Computertechnik verfügen. Ein Beleg für das wahllose Vorgehen der Cyber-Kriminellen, erläutert der Polizeiberater. Das Landeskriminalamt Niedersachsen wies bereits im Juli dieses Jahres auf ihrer Präventions-Internetseite unter www.polizei-praevention.de/aktuelles auf diese Masche hin. Wer eine entsprechende Mail bekommen hat, kann dieses bei seiner örtlichen Polizeidienststelle melden. Eine Anzeige eines solchen Sachverhalts sollte in jedem Fall erfolgen, wenn ein Opfer auf die Forderung der Täter eingegangen ist, so abschließend Ewert.
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