POL-WOB: Nachtrag zur Meldung vom 27.04. (Fahrer ohne erf. FE in Schöningen)
Wolfsburg (ots)
Ein weiterer Fahrzeugführer wurde am heutigen Tage, gegen 12.00 Uhr, ebenfalls mit seinem Gespann (Pkw und angehängtem Trailer) kontrolliert. Auch er konnte nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der Klasse BE vorweisen, sondern war lediglich Inhaber der Führerscheinklasse B, was nur zum Führen von Fahrzeug-Anhängerkombinationen bis 3,5t berechtigt. Ihm droht ebenfalls ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
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