POL-WOB: Vier auf einen Streich - 21-Jähriger unter Alkohol und Drogen aber ohne Fahrerlaubnis, dafür mit Schreckschusswaffe unterwegs
Wolfsburg (ots)
Lehre, Selkebachstraße 02.07.2019, 01.49 Uhr
Wegen gleich vier Delikte muss sich ein 21 Jahre alter Fahrzeugführer aus der Einheitsgemeinde Lehre demnächst vor Gericht verantworten müssen. Der 21-Jährige war am Dienstagmorgen gegen 01.49 Uhr einer Polizeistreife aufgefallen, als er mit seinem BMW die L 295 von Lehre nach Flechtorf befuhr. Da der junge Mann polizeilich kein Unbekannter war und die Beamten wussten, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, folgten sie dem BMW und beschlossen den Fahrzeugführer zu kontrollieren. In Höhe der Bahnhofstraße sollte der BMW gestoppt werden und die Beamten gaben dem Fahrzeugführer mittels des Top das Haltezeichen "Stopp Polizei". Doch anstatt anzuhalten brauste der 21-Jährige in Richtung Groß Brunsrode davon. Die Polizei schaltete daraufhin das Blaulicht ein und verfolgte den BMW mit bis zu 160 km/h. Die Fahrt ging nun über die Alte Hauptstraße in Groß Brunsrode zurück auf die L 295 in Richtung Lehre. In der Selketalstraße hatte der Flüchtige wohl ein Einsehen, denn er hielt sein Fahrzeug am rechten Straßenrand an.
Die Polizisten forderten nun den Fahrer auf aus dem Fahrzeug zu steigen und unterzogen ihn anschließend einer Kontrolle. Hierbei stellten sie deutlichen Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes fest. Ein freiwilligt durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,97 Promille. Zudem erklärte der 21-Jährige den Beamten, dass er vor zwei Tagen Betäubungsmittel konsumiert habe. Bei einer anschließenden Durchsuchung seiner Person und des Fahrzeugs kam dann noch eine Schreckschusswaffe zum Vorschein, für die der 21-Jährige keinen Waffenschein besaß. Zu der Frage der Fahrerlaubnis räumte der 21-Jährige ein, dass diese ihm bereits entzogen wurde. Zu guter Letzt wurde dem jungen Mann durch einen approbierten Arzt auf der Dienststelle in Wolfsburg eine Blutprobe entnommen. Der 21-Jährige wird sich demnächst wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten müssen.
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