Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizei Wolfsburg mehr verpassen.

Polizei Wolfsburg

POL-WOB: Verkehrsunfallflucht auf dem Parkplatz vor dem HOL'AB! Getränkemarkt in Helmstedt

Helmstedt (ots)

Am Samstag, 31. 07.2021, kam es gegen 10:30 Uhr auf dem Parkplatz vor dem HOL'AB! Getränkemarkt zu einer Verkehrsunfallflucht. Dabei wurde durch einen unbekannten Fahrzeugführer ein dort geparkter blauer VW Bus an der Beifahrertür beschädigt. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei in Helmstedt unter Tel. 05351-5210 in Verbindung zu setzen.

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg

Telefon: +49 (0) 5351/5210
E-Mail: Poststelle@pk-helmstedt.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizei Wolfsburg, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizei Wolfsburg
Weitere Meldungen: Polizei Wolfsburg
  • 31.07.2021 – 00:07

    POL-WOB: Königslutter: Straßenverkehrsgefährdung - Zeugen gesucht

    Helmstedt (ots) - Königslutter, Kreuzung An der Stadtmauer / Lindenstraße 30.07.2021, 15:00 Uhr Am frühen Freitagnachmittag kam es im Stadtgebiet Königslutter an der Kreuzung "An der Stadtmauer" / Lindenstraße / Braunschweiger Straße / Westernstraße zu einer Straßenverkehrsgefährdung. Ein PKW missachtete dabei die Vorfahrt, eine Kollision konnte nur durch eine ...

  • 30.07.2021 – 14:27

    POL-WOB: Gefährdung des Straßenverkehrs - Zeugen gesucht

    Wolfsburg (ots) - Räbke, L626, Frellstedt Richtung Räbke, Kuppe vor dem Ortseingang Räbke 29.07.2021, 21.15 Uhr Donnerstagabend kam es zu einer Straßenverkehrsgefährdung auf der L 626 zwischen Frellstedt und Räbke. Ein Audi-Fahrer beschleunigte seinen Pkw trotz Gegenverkehrs obwohl er überholt wurde.Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall. Der Audi-Fahrer erschien auf der Polizeiwache in Königslutter und wollte ...

  • 30.07.2021 – 13:54

    POL-WOB: Zunahme von Verstößen bei der Nutzung von E-Scootern

    Wolfsburg (ots) - Zunahme von Verstößen bei der Nutzung von E-Scootern Wolfsburg 30.07.2021 In letzter Zeit werden vermehrt Verstöße im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern durch die Polizei festgestellt. Die Bannbreite erstreckt sich von dem Gebrauch nicht zugelassener und versicherter E-Roller, dem Nutzen durch zwei Personen sowie dem Fahren unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss. Erst vor wenigen Tagen sind ...