POL-WOB: Kleinkraftradfahrer fährt ohne Versicherungsschutz und gibt falsche Personalien an - 6 auf einen Streich
Wolfsburg (ots)
Schöningen, Hoiersdorfer Straße
16.09.2021, 19.21 Uhr
Gleich sechs Verstöße leistete sich ein 46 Jahre alter Kleinkraftradfahrer am Donnerstag. Gegen 19.21 Uhr befuhr eine Funkstreifenbesatzung der Polizei Schöningen die Hoiersdorfer Straße. Von der Straße Klosterfreiheit kam ihnen ein Motorroller entgegen, bei dem die Beamten im Vorbeifahren erkennen konnten, dass an dem Fahrzeug ein schwarzes, statt derzeit gültiges blaues Versicherungskennzeichen angebracht war. Die Beamten wendeten ihren Funkwagen und folgten dem Motorroller.
Dieser war sehr zügig unterwegs und die Beamten konnten sich trotz einer gefahrenen Geschwindigkeit von etwa 60 km/h dem Motorroller nicht nähern. Der Fahrer des Motorrollers bog auf den Parkplatz eines Verbrauchermarktes ab und parkte sein Gefährt in eine Parkbox ein. Als die Beamten ausstiegen um den Fahrer des Motorrollers zu kontrollieren, startete dieser seinen Roller wieder und versuchte zu flüchten. Die Beamten folgten dem Flüchtenden mit eingeschalteten Blaulicht und Einsatzhorn. Der Rollerfahrer fuhr danach quer über den Parkplatz und stoppte schließlich in Höhe dort befindlicher Altkleidercontainer.
Bei der nun folgenden Kontrolle verwickelte sich der Rollerfahrer immer wieder in Widersprüche hinsichtlich des Zustands seines Rollers und seiner Person, gab mehrfach falsche Personalien an und meinte wider besseren Wissens sein Führerschein würde zu Hause liegen.
Letztendlich kam heraus, dass es sich bei dem Rollerfahrer um einen 46 Jahre alten Schöninger handelt und eine entsprechende Fahrerlaubnis existiert nicht.
Da der 46-Jährige den Eindruck machte, unter Medikamenten- oder Drogeneinfluss zu stehen, wurde ein entsprechender Schnelltest durchgeführt. Dieser reagierte positiv auf Amphetamin. Somit wurde dem Rollerfahrer im Helmstedter Klinikum eine Blutprobe entnommen.
Der 46-Jährige wird sich nun neben dem Fahren unter Drogeneinfluss auch noch wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzt, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Dazu kommt noch die Angabe falscher Personalien, falsche Verdächtigung und ein Zulassungsvergehen.
Die Ermittlungen dauern an.
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