POL-WOB: Zwei Kraftfahrzeugfahrer ohne Führerschein unterwegs - 41-Jähriger hat 0,88 Promille
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, OT Vorsfelde, Helmstedter Straße 22.09.2021, 16.10
Wolfsburg, OT Heiligendorf, Lütjer Weg
22.09.2021, 18.45 Uhr
Der Polizei gingen am Mittwochnachmittag zwei Kraftfahrzeugführer ins Netz, die beide ohne die erforderliche Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug unterwegs waren. Dem nicht genug: einer der beiden Fahrzeugführer stand dazu auch noch unter dem Einfluss alkoholischer Getränke.
Gegen 16.10 Uhr kontrollierte eine Funkstreifenbesatzung der Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle auf der der Helmstedter Straße einen 59 Jahre alten Kraftfahrzeugführer, der dort mit seinem Hunday unterwegs war.
Auf Bitten der Beamten um Aushändigung von Fahrzeug- und Führerschein erklärte der Mann aus dem Landkreis Helmstedt, dass er keine Fahrerlaubnis besäße. Auch ein erneutes Nachfragen der erstaunten Beamten brachte keine Veränderung der Situation. Gegen den 59-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Gegen 18.45 Uhr stellte eine weitere Streifenbesatzung der Polizei einen Klein-Lkw fest, der trotz Durchfahrtsverbot auf nicht öffentlichen Wegen die Baustelle zwischen Heiligendorf und Barnstorf zu umfahren versuchte.
Bei der Kontrolle konnte der 41 Jahre alte Fahrzeugführer aus Braunschweig keinen Führerschein vorlegen und machte über die Existenz einer bestehenden, gültigen Fahrerlaubnis unglaubwürdige Angaben, so dass die Beamten auch hier davon ausgehen, dass eine gültige Fahrerlaubnis nicht vorliegt.
Ferner stellten die Beamten bei der Kontrolle fest, dass der 41-Jährige unter der Einfluss alkoholischer Getränke stand. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 0,88 Promille.
Gegen den 41-Jährigen leiteten die Ordnungshüter ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss ein. Den 41-Jährigen erwarten beim erstmaligen Alkoholvergehen deshalb ein Bußgeld von 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Wird ein Kraftfahrzeugführer wiederholt mit einem Promillegehalt von über 0,5 Promille angetroffen so erhöht sich das Bußgeld beim zweiten Verstoß auf 1.000 Euro, beim dritten auf mindestens 1.500 Euro und längeren Fahrverbotszeiten.
Die Polizei rät dringend davon ab, sich alkoholisiert hinter das Steuer eines Kraftfahrzeugs zu setzen. Auch ein kleines Bier kann die Grenze von 0,3 Promille übersteigen. Kommt es nun zu Ausfallerscheinungen so kann es bereits hier zu einem Strafverfahren kommen. Verursacht der Verkehrsteilnehmer auch mit einem geringen Promillewert einen Verkehrsunfall, so hat dies ein Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, mit Geld- oder Freiheitsstrafe, sowie eine Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Dieses gilt im übrigen nicht nur für Pkw- oder Lkw-Fahrer, sondern auch für die Benutzung von E-Scootern und S-Pedelecs.
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