POL-WOB: Neue Regelungen für in der Ukraine zugelassene Kraftfahrzeuge
3 Dokumente
- CDR_InformationfürukrainischeFahrerinnenundFahrer-deutsch.pdf
PDF - 131 kB - CDR_InformationfürukrainischeFahrerinnenundFahrer-ukrainisch.pdf
PDF - 210 kB - CDR_InformationfürukrainischeFahrerinnenundFahrer-englisch.pdf
PDF - 120 kB
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg, 03.06.2022
Wer mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen ist muss sich ab dem 01. Juni 2022 mit wichtigen Informationen vertraut machen:
Halter von in der Ukraine zugelassenen Kraftfahrzeugen müssen für ihr Fahrzeug die erforderliche Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen und ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen und damit ein deutsches Kennzeichen erhalten.
Bis zum 31. Mai 2022 übernahmen die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer wegen der humanitären Ausnahmesituation im Rahmen einer freiwilligen Initiative Schäden, die von Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung in Deutschland verursacht werden. Diese Initiative endete jedoch zum 1. Juni 2022. Es ist deshalb wichtig, dass jedes Fahrzeug mit ukrainischer Zulassung, das in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Dies schließt ab dem 1. Juni 2022 auch Personenkraftwagen mit ukrainischer Zulassung ein.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weist im Folgenden darauf hin:
Wer in Deutschland mit einem Fahrzeug unterwegs ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Das Fahren ohne gültige Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Fährt man ohne Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland auf öffentlichen Straßen, begeht man eine Straftat. Darüber hinaus wird man persönlich für die Schäden in Regress genommen, die man mit seinem Fahrzeug bei Dritten verursacht. Auch kann das unversicherte Fahrzeug durch die Behörden sichergestellt werden. Für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge kann die benötigte Versicherung auf verschiedene Weise erlangt und nachgewiesen werden:
- Mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/. Die Grüne Karte garantiert Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz für die auf der Grünen Karte freigezeichneten Länder.
- Mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung. Diese gewährt Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der gesamten Europäischen Union und in den in der Grenzversicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
- Mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung. Diese gewährt ebenso Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Europäischen Union und in den in der Grenz-versicherung ggf. aufgeführten weiteren Ländern.
Der Fahrer muss die Grüne Karte bzw. die Bestätigung über den Erwerb einer Grenzversicherung mit sich führen und im Kontrollfall vorzeigen bzw. zur Prüfung aushändigen.
Die Polizeiinspektion Wolfsburg-Helmstedt bittet darum, ukrainische Mitbürger auf diesen Umstand hinzuweisen und ggf die Betroffenen bei den Behördengängen zu unterstützen.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/ukraine.html
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Thomas Figge
Telefon: +49 (0)5361 4646 204
E-Mail: pressestelle@pi-wob.polizei.niedersachsen.de
Original-Content von: Polizei Wolfsburg, übermittelt durch news aktuell