POL-WOB: Notrufmissbrauch - 51-Jährige landet im Gewahrsam der Polizei
Wolfsburg (ots)
Wolfsburg/Braunschweig
01.12.2022, 13.19 Uhr - 02.12.2022, 03.40 Uhr
Weil sie grundlos über 50 Mal den polizeilichen Notruf betätigt und damit blockierte, durfte eine 51-Jährige Wolfsburgerin den Rest der Nacht zum Freitag bei der Polizei im Gewahrsam verbringen.
Es begann am Donnerstagmittag, als die 51-Jährige Wolfsburgerin grundlos ab 13.19 Uhr munter die 110 anwählte. Die Regionale Leitstelle in Braunschweig, bei der die Notrufe auflaufen informierte die Beamten in Wolfsburg gegen 16.00 darüber, dass seit 13.19 Uhr bereits 19 Notrufe über das Mobiltelefon der 51-Jährigen getätigt wurden.
Die Beamten fuhren daraufhin zur Wohnanschrift der Anruferin und erklärten ihr wiederholt, dass die grundlose und wiederholte Betätigung der Notrufnummer 110 nicht zulässig wäre und sie sich strafbar mache.
Aufgrund der starken Alkoholisierung der Beschuldigten fielen die belehrenden und ermahnenden Worte der Beamten scheinbar nicht auf fruchtbaren Boden, denn die Anrufe gingen munter weiter.
Gegen 18.00 Uhr ordnete daraufhin der Richter am Landgericht in Braunschweig zunächst die Beschlagnahme des Mobiltelefons an, welches durch die Beamten in der Folge umgesetzt wurde.
Doch auch durch diese Maßnahme konnte der Drang der 51-Jährigen den Notruf zu blockieren nicht gestoppt werden: Was sie vorher über ihr Mobiltelefon machte, geschah nun weiterhin über das Festnetz.
Nun wurde es den Beamten zu bunt und als gegen 03.40 Uhr die Regionale Leitstelle in Braunschweig über 50 Notrufmissbräuche durch die 51-Jährige registrierte, nahmen die Beamten die Frau mit zur Dienststelle, wo sie als Gast im Gewahrsam der Polizei ihren Rausch ausschlafen konnte.
Wie hoch die Atemalkoholkonzentration bei der 51-Jährigen war kann nicht gesagt werden, da sie aufgrund ihrer Alkoholisierung nicht in der Lage war einen Atemalkoholtest durchzuführen.
Nun erwartet die Wolfsburgerin neben der Rechnung für Kost Logis auch eine Anzeige wegen Missbrauch von Notrufeinrichtungen.
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