POL-WOB: Fahren ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss - 28-Jähriger landet in JVA
Schöningen (ots)
Schöningen, OT Esbeck, Lange Straße
12.04.2023, 22.10 Uhr
Weil er alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug führte geriet ein 28 Jahre alter Mann aus Staßfurt mit der Polizei in Konflikt.
Am Mittwochabend, gegen 22.10 Uhr alarmierten mehrere Zeugen die Polizei, da ein offensichtlich alkoholisierter Fahrzeugführer in Esbeck in der Lange Straße mit seinem Fahrzeug einen Fahrzeuganhänger gerammt hatte. Anschließend versuchte er sich durch Flucht zu entziehen.
Die Beamten waren wenige Minutenspäter vor Ort und fanden folgende Situation vor: Ein silberner VW Golf stand zwischen einer Hauswand und einem dort abgestellten Anhänger. Der Golf war augenscheinlich gegen den Anhänger gestoßen und stand zudem mit der linken Fahrzeugseite in einer Blumenrabatte. Ein Fahrzeugführer war nicht mehr zugegen.
Mehrere Zeugen meldeten sich bei den Beamten, beschrieben den Fahrzeugführer, der anschließend von den Polizeikommissaren in unmittelbarer Nähe angetroffen und zweifelsfrei identifiziert werden konnte. Dabei handelte es sich um den 28-Jahre alten Fahrzeugführer aus Staßfurt.
Eine gültige Fahrerlaubnis konnte der 28-Jährige den Beamten nicht vorlegen, ferner bemerkten die Polizisten starken Alkoholgeruch in der Atemluft des Mannes.
Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab 1,51 Promille.
Eine Identitätsüberprüfung über die polizeilichen Auskunftssysteme ergab, dass gegen den 28-Jährigen zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg über 6 bzw. 7 Monate Gesamtfreiheitsstrafe vorlagen.
Nachdem dem 28-Jährigen im Helmstedter Klinikum eine Blutprobe entnommen wurde, brachten ihn die Ordnungshüter umgehend in die Justizvollzugsanstalt nach Braunschweig.
Das Fahrzeug, der silberne VW Golf wurde auf Antrag der Staatsanwalt und richterliche Anordnung beschlagnahmt und abgeschleppt. Ermittlungen ergaben, dass der 28-Jährige den Golf ohne und gegen den Willen des rechtmäßigen Fahrzeugbesitzers in Betrieb genommen hatte.
Der 28-Jährige wird sich demnächst vor Gericht wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Alkoholeinfluss, Unbefugten Gebrauch eines Kraftfahrzeuges und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.
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