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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Innenministerium NRW: Landeswahlleiter Wolfgang Schellen: Zehn politische Vereinigungen für die Landtagswahl als Parteien anerkannt

40217 (ots)

   Der Landeswahlausschuss hat heute (25. Februar) zehn politische 
Vereinigungen als Parteien für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 
anerkannt. Als sogenannte nicht-etablierte politische Vereinigungen 
waren sie seit der letzten Wahl weder im Bundestag noch in einem der 
16 Landtage durchgängig vertreten und wurden auch nicht bei der 
letzten Bundestagswahl als Partei anerkannt. In diesem Fall setzt die
Teilnahme voraus, dass nach einer Beteiligungsanzeige die 
Parteieigenschaft anerkannt wird. Folgende nicht-etablierte Parteien 
wurden zuge-lassen:
   - Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
   - neo. Wohlstand für alle (neo)
   - Bürgerlich-Konservative Partei (BKP)
   - DIE RECHTE - Partei für Volksabstimmung, Souveränität und 
     Heimatschutz (DIE RECHTE)
   - Ökologische Linke (ÖkoLinX)
   - Moderne Soziale Partei (MSP)
   - BWUnion Nordrhein-Westfalen (BWUnion)
   - Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet 
     1870 (ZENTRUM)
   - Deutsche Sportpartei (DSP)
   - Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
   Sechs Vereinigungen wurde die Anerkennung nach Prüfung der 
rechtlichen Voraussetzungen versagt:
   - DIE REPUBLIKANER (REP)
   - BUND NRW-SLAM
   - Freiheitliche Alternative Deutschland (FAD)
   - Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
   - AlphaHHP - gesundheitspolitische Partei für Deutschland in 
     Europa (AlphaHHP)
   - SOLIDARITÄT
   Die abgelehnten Vereinigungen können nun binnen vier Tagen 
Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof für das Land 
Nordrhein-Westfalen erheben. Im Übrigen hat der Landeswahlausschuss 
festgestellt, dass zehn Parteien im Deutschen Bun-destag oder in 
einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen vertreten sind (etablierte Parteien) und daher keine 
Beteiligungsanzeige einreichen mussten:
   - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
   - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
   - Bündnis 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
   - Freie Demokratische Partei (FDP),
   - Alternative für Deutschland (AfD)
   - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU),
   - DIE LINKE (DIE LINKE),
   - Südschleswigscher Wählerverband (SSW)
   - Freie Wähler (FREIE WÄHLER)
   - Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/Freie Wähler (BVB/FW)

Darüber hinaus hat der Landeswahlausschuss festgestellt, dass bei den nachfolgend genannten 44 Vereinigungen die Parteieigenschaft vor der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag am 26. September 2021 durch Entscheidung des Bundeswahlausschusses vom 9. Juli 2021 oder nach Beschwerde durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juli 2021 (2 BvC 8/21) anerkannt worden ist:

1.Menschliche Welt für das Wohl und Glücklichsein aller (MENSCHLICHE WELT), 2.Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz), 3.Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initi-ative (Die Partei), 4.Bayernpartei (BP), 5.Gartenpartei (Gartenpartei), 6.DEUTSCHE KONSERVATIVE (Deutsche Konservative), 7.Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), 8.DER DRITTE WEG (III. Weg), 9.Europäische Partei LIEBE (LIEBE), 10.Bündnis C - Christen für Deutschland (Bündnis C), 11.UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (UNABHÄNGIGE), 12.Partei der Humanisten (Die Humanisten), 13.Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), 14.Volt Deutschland (Volt), 15.PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei), 16.Team Todenhöfer - Die Gerechtigkeitspartei (Team Todenhöfer), 17.Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), 18.Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), 19.Liberale Demokraten - Die Sozialliberalen (LD), 20.WiR 2020 (WiR 2020), 21.Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE), 22.Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung), 23.diePinken/BÜNDNIS 21 (BÜNDNIS 21), 24.Piratenpartei Deutschland (PIRATEN), 25.V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³), 26.DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB), 27.Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), 28.SGV - Solidarität, Gerechtigkeit, Veränderung (SGV), 29.Partei des Fortschritts (PdF), 30.bergpartei, die überpartei - ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken (B*), 31.Die Grauen - Für alle Generationen (Die Grauen), 32.Graue Panther (Graue Panther), 33.Thüringer Heimatpartei (THP), 34.Liberal-Konservative Reformer (LKR), 35.Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP), 36.Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung - Politik für die Menschen (Volksabstimmung), 37.Die Urbane. Eine HipHop Partei (du.), 38.Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel (BÜRGERBEWEGUNG), 39.>> Partei für Kinder, Jugendliche und Familien << - Lobbyisten für Kinder - (LfK), 40.Deutsche Mitte - Politik geht anders... (DM), 41.Klimaliste Baden-Württemberg (KlimalisteBW), 42.Die SONSTIGEN - X (sonstige), 43.Wir2020 (Wir2020), 44.Deutsche Kommunistische Partei (DKP).

Auch diese Parteien können sich daher mit Wahlvorschlägen an der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai 2022 beteiligen. Bestandskräftige Feststellungen des Landes-wahlausschusses zur Parteieigenschaft sind für alle an der Landtagswahl beteiligten Wahlorgane verbindlich.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie unter www.wahlen.nrw

Rückfragen bitte an:

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Telefon: 0211/8712301
E-Mail: pressestelle@im.nrw.de
http://www.im.nrw.de/

Original-Content von: Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen, übermittelt durch news aktuell

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