POL-LG: Großkontrolle an der Autobahn 7 im Landkreis Heidekreis
Lüneburg (ots)
Am Donnerstag, den 09.11.2023, überprüfte die Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg auf der Autobahn 7, Parkplatz "Abelbeck-Kuhbusch" in Richtung Norden und Rastanlage "Vorm Wietzenbruch" in Richtung Süden im Landkreis Heidekreis, den gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr. Der starke Wettbewerb im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr verbunden mit dem hohen Termindruck führt in der Regel zu übermäßig langen Arbeits- und Lenkzeiten sowie zu verringerten Ruhe- bzw. Regenerationszeiten und somit zur Übermüdung von Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern. Manipulationen an Kontroll- und Aufzeichnungsgeräten, wie Fahrtenschreibern und Geschwindigkeitsbegrenzern zur Vertuschung dieser Verstöße, sind immer wieder festzustellen, ebenso wie technische Mängel aufgrund mangelhafter Fahrzeugwartung. Vergangene Kontrollaktionen haben dies bereits mehrfach bestätigt.
eben rund 55 spezialisierten Polizeibeamtinnen und -beamten der Polizeidirektion Lüneburg, die für die Überwachung des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs besonders geschult sind, nahmen auch Mitarbeitende der Polizei Hamburg, des Hauptzollamts Hannover, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität sowie des Landkreis Heidekreis und des Gewerbeaufsichtsamts Celle an der rund sechsstündigen Aktion teil. Die Kontrollkräfte agierten hierbei als mobile Einheiten und "zogen" die zu überprüfenden Fahrzeuge aus dem fließenden Verkehr.
Im Rahmen der gemeinsamen Kontrollaktion konnten 127 Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen kontrolliert werden, von denen wiederum 76 bemängelt wurden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 59,77 %. In 17 Fällen musste sogar die Weiterfahrt - meist aufgrund erheblicher technischer Mängel sowie Überladungen - untersagt werden.
Besonders ins Auge gefallen war den Beamtinnen und Beamten ein Kleintransporter, dessen Fahrer unter einer Alkoholbeeinflussung von 1,76 Promille stand. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Herausragend war auch ein besonders "schwerer" Fall der Überladung. Das Wiegen eines mit Getreide beladenen Sattelzuges ergab mit über 49 Tonnen eine Überladung von 22%. Auch in diesem Fall musste die Weiterfahrt untersagt werden.
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